Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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c) Dringlichkeitsanträge sind, wenn sich die Versammlung 
mit Majorität für die Dringlichkeit derselben aus- 
spricht, sofort in Verhandlung zu nehmen. 
Mit Ausnahme der Anträge zur Geschäftsordnung, 
auf Schluss der Wechselrede ist über jeden zur Ver- 
handlung kommenden Antrag. die‘ Besprechung zu 
eröffnen. a. 
Satzungswidrige Anträge müssen vom Vorsitzenden 
von der Verhandlung ausgeschlossen werden. 
Entstehen über die Satzungswidrigkeit Zweifel, so 
hat die Versammlung zu entscheiden. 
f) Anträge auf „Schluss der Wechselrede“ und „Übergang 
zur Tagesordnung“ sind sogleich zur Abstimmung zu 
bringen. “2. 
Bei angenommenem „Schluss der Wechselrede“ 
sind. nur mehr die bis dahın. vorgemerkten Redner 
berechtigt, das Wort zu ‚ergreifen. 
Redeordnung 
3 3. 
a) Die Meldung zum Worte geschieht durch Erheben 
der Hand. — Die Redner erhalten nach der Reihen- 
folge der Anmeldung das Wort. 
Jeder Redner kann nur .zweimal zur selben. Sache 
das Wort ergreifen. Ein ‚Öfteres Sprechen kann nur 
über Beschluss der Versammlung gestattet werden. 
Der Berichterstatter oder. Antragsteller erhält nach 
Beendigung der. Wechselreden das „Schlusswort“; 
während derselben kann er nur zur Aufklärung das 
Wort erhalten. 
Liegen mehrere Anträge über einen und denselben 
Gegenstand vor, so ist jedem Antragsteller, beziehungs- 
weise Berichterstatter ein Schlusswort zu ertheilen,
	        
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