Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

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EEE zn 
Der Schriftführer, 
8 2. 
Dieser verfasst die Verhandlungsschrift, welche die 
Gegenstände der Verhandlung, die Anträge und die ge- 
fassten Beschlüsse zu enthalten hat, und unterstützt den 
Vorsitzenden bei Ermittlung des Abstimmungsergebnisses. 
Aufschlussfragen (Interpellationen). 
S 
3. 
%) 
Diese sind in der Regel vor Beginn der Versammlung 
schriftlich einzubringen und mit Namen zu unter- 
fertigen. Sie müssen vom Vorsitzenden in derselben oder 
darauffolgenden Versammlung beantwortet werden. 
Jene Aufschlussfragen, welche acht Tage vor Abhaltung 
einer Versammlung übermittelt wurden, sind in dieser 
Versammlung zu beantworten. 
Wechselreden über diese Fragen sind nur über Beschluss 
der Versammlung auf Grund ‚eines diesbezüglichen 
Antrages zulässig. a 
Hat eine solche Wechselrede stattgefunden, so ist 
es Pflicht des Vorsitzenden, die Versammlung darüber 
entscheiden zu lassen, ob ihr die. Beantwortung der 
Frage genügt oder nicht. 
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Anträge. 
& 4. 
@) 
Jedes Mitglied ist berechtigt, selbständige, mit der 
Tagesordnung nicht zusammenhängende Anträge im 
Laufe der Versammlung einzubringen, welche unter 
Punkt „Selbständige Anträge“ zu verhandeln ‘sind. 
b) Alle selbständigen Anträge, außer denen zur Geschäfts- 
ordnung, sind schriftlich einzubringen.
	        
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