Volltext: Satzungen des Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines

Anhang. 
Geschäftsordnung 
tür die 
Zweigvereine des 
Öberösterreichischen Landes- Lehrervereines. 
Der Vorsitzende. 
8:1. 
@) 
Der Vorstand oder dessen Stellvertreter leitet und 
schließt sämmtliche Verhandlungen. Er hat sich hiebei 
streng an die Satzungen, sowie an die durch die 
Geschäftsordnung festgesetzten Bestimmungen zu 
halten und in solchen Fällen, welche in der Geschäfts- 
ordnung. oder den Satzungen nicht vorgesehen sind, 
nach parlamentarischem Gebrauche vorzugehen. 
Erhebt in diesem letzteren Falle ein Mitglied der 
Versammlung gegen die Art der Geschäftsführung 
Einsprache, so entscheidet die Versammlung. 
Der Vorsitzende ertheilt oder entzieht das Wort, 
stellt die Fragen zur Abstimmung und spricht deren 
Ergebnis aus. ; 
Zu Beginn jeder Versammlung ist die Verhandlungs- 
schrift der vorhergegangenen Versammlung zur Ver- 
lesung .und Überprüfung zu bringen. 
Der Vorsitzende hat sich jeder Abstimmung zu ent- 
halten. 
5) 
e) 
d)
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.