Volltext: 500 Jahre Markt Neuhofen

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und hatten guten Verdienst. Im Jahre 1894 waren noch 4 Web 
stühle in Betrieb. Anschließend möge eine kurze Tabelle zuerst 
einen Überblick über das Auftreten von zunftmäßigen Innungen seit 
der Markterhebung geben: 
1 585: Müllerinnung, 
1599: Innung der Zimmerleute, 
1 622: Schuhmacherinnung, 
1 652: Schneiderinnung, 
1 653: Waffenschmiedinnung, 
1700: Bäckerinnung, 
1715: Binderinnung, 
1 760: Zeugmacherinnung. 
Der Innungsbrief bestätigte diesen Handwerkern meist von 
Seiten des Grundherrn alle ihre Rechte und Pflichten und legte 
die Formen ihrer Standesorganisation fest. Er setzte Zunftversamm 
lungen und Gebühren fest, welch letztere durchaus nicht niedrig 
waren, regelte die Vorschriften, die zur Erlangung der Meisterwürde 
nötig waren, bezeugte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ver 
bindlich die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche und Verpflegung, setzte 
die Strafen für jene Verbrechen fest, die durch die Innungsvor- 
stehung geahndet werden konnten und die Zimmerleuteordnung 
des Jahres 1631 war sogar schon so „modern", die Krankenfür 
sorge für den Arbeitnehmer und seine Angehörigen in ihr Regel 
werk mit aufzunehmen. 
Schließlich möge noch ein Vergleich der in den Jahren 1700, 
1831 und 1948 in Nouhofen ausgeübten Gewerbe aus unserem 
und den vergangenen Jahrhunderten in dürren Zahlen aber nicht 
weniger beredt, als eine lange Darstellung es vermöchte, dartun, 
welch bedeutendes Handwerk Neuhofen vor der Industriealisierung 
unserer Tage besaß.
	        
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