Volltext: 500 Jahre Markt Neuhofen

EISSGRUOBEN. 
„Ein alte Eißgruoben liegt außerm Schloßgrabn, gehen beyläuffig 15 Fuhren 
darein . . Die neu Eißgruoben, so erst anno 1661 aufgraben und zuogricht 
worden ist an der Aichhuob . . kommen 30 fuhren hinein zu 2 Resser . 
TEICHT, FISCHWASSER UND PÄCH. 
„Der Innere Schloß Graben, der äußeren Schloßgraben, Beim Waschhauß 
ein großer leicht . . Negst dem Mayerhof ein leicht . . Außerhalb auf der 
Höh ein leicht, Millteicht genannt . . Daß Fischwasser auf der Crembs so 
zur Herrschaft gehört fangt an bey deß obermüllen wehr und geht fort für 
den markht . . undhalb deß Thampach . . der Samareinerpach . . der Wirz- 
pach . . Der Tampach . 
VON DER RECHTSPFLEGE AM LANDGERICHT GSCHWENDT 
UND IM MARKT NEUHOFEN. 
Außer der „Carolina”, dem durch Karl V. eingeführten ersten 
deutschen Strafgesetzbuch, gab es für jedes der deutschen Erb 
länder in Österreich besondere Landgerichtordnungen, die sich dem 
herkömmlichen Recht der einzelnen Lander anpaßten. Demnach gab 
es zwischen dem 13. und dem 18. Jahrhundert keine einheitlichen 
Rechtssatzungen, gemeinsam aber war allen die dreifach abgestufte 
Gerichtsbarkeit in: 
1. ) eine landesfürstliche, 
2. ) eine landgerichtliche, wegen der in den Landgerichtsordnungen 
enthaltenen Verbrechen und eine 
3. ) niedere, wegen der unseren heutigen Übertretungen zu ver 
gleichenden Frevel, im „ Banntaiding ” der Ortsgemeinde. 
Von Gschwendt wurde also die Landgerichtsbarkeit ausgeübt, 
die vom Landesfürsten an die Grundherrschaft verliehen worden war. 
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MZ
	        
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