Volltext: Practischer Vorpostendienst

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Hauptpostens, oder der eigenen Feldwache versehen seyn 
sollten; da die Vedette weder Muße hat, noch geeignet 
ist, solche Erlaubnißscheine zu untersuchen. 
Wer heimlich durchschleichen will, wird arretirt, und 
wenn er die Flucht ergreift, und auf das Zurufen nicht 
stehen bleiben sollte, ohne weiters niedergeschossen. 
10. Wenn zur Nachtzeit eine Vedette gefeuert hat, 
haben alle nebenstehenden Vedetten sogleich das Feuer 
abzunehmen, weil es besser ist, auch nur wegen einer 
nahen feindlichen Patrouille einen falschen Allarm zu 
machen, als, was eben so moͤglich ist, den Allarm bey 
dem Anrücken einer feindlichen Colonne zu versäumen. 
§. IV. 
berhalten beym Ablösen der Vorposten. 
Soollte ein bereits besetzter Posten abgelöst werden, 
so geschieht dieß in der Regel eine Stunde vor Anbruch 
bes Tages. Der Grund dieser Anordnung ist, die Staͤrke 
der Postenkette in einem Zeitpuncte zu verdoppeln, in 
welchem gewoͤhnlich ein ernsthafter Angriff am ersten und 
wahrscheinlichsten erwartet werden dafff. 
Bey laängerer Dauer der Vorpostenstellungen ge— 
schieht die Ablösung der wirklichen Vorposten alle 4 Ta⸗ 
ge; jene der äußersten durch die Unterstützungen alle 24 
Stunden; dieser aller aber durch die Reserve alle 48 
Stunden. Auf Märschen hingegen geschieht die Ablösung 
der Abtheilungen, mithin auch jene der äußersten Posten, 
alle Tage. 
Bey der Ablös ung selbst kommt zu beobachten: 
a) Nehmen, so wie die Ablösung auf den abzulösenden 
Posten ankommt, beyde vereint eine solche Aufstel— 
lung, die, nach der Beschaffenheit des Locale, dem 
Feinde bey einem Angriffe den möglichsten Wider⸗
	        
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