Volltext: Practischer Vorpostendienst

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koͤnnen. Die Fußboͤden der obern Stockwerke sind zu 
durchloͤchern, um von da in die untern Zimmer und Gaͤnge 
zu feuern, wenn der Feind in diese bereits eingedrungen 
ist; — in den obern Stockwerken ist zur Verrammlung 
der Stiegen in den Wendungen, Hausgeräthe oder son⸗ 
stiges Materiale vorzubereiten. Ist ein Garten vorhan⸗ 
den, der sich an den Mayer⸗ oder Edelhof anschließt, und 
dieser waäͤre groß, weitläufig, oder mit keiner starken Mauer 
umgeben, so ist selber in die Vertheidigung gar nicht ein⸗ 
zunehmen; weil man sonst seine Streitkraͤfte zu sehr ver⸗ 
einzeln, und, indem man Alles vpertheidigen wollte, gar 
nichts vertheidiget würde. In diesem Falle muß man den 
Eingang zu dem Garten guz verwahren. 
Ist der Ort ein Schloͤß oder Kloster, auf einer be⸗ 
träͤchtlichen Anhohe, und von Natur aus stark und so ge— 
legen, daß durch dessen Besetzung und Vertheidigung die 
Sicherheit einer Communication, oder die Deckung eines 
Defilees abhängt; so muß der CTommandant alle Auf⸗ 
merksamkeit auf dessen Haltbarmachung verwenden. Die 
Anstalten dazu sind die naͤmlichen, wie oben gesagt wor— 
den, nur muß man, wenn Zeit dazu vorhanden, und man 
mit den innern Vertheidigungsanstalten fertig geworden 
ist, die Wege, welche zu den Posten hinauf fuͤhren, eut⸗ 
weder durch Aufwürfe, Abgrabung derselben oder Ver— 
haue ec. ungangbar machen; — Gebäude, die leicht Feuer 
fangende Sachen enthalten, und in der Nähe des Postens 
gelegen sind, demoliren, und alle Stege und Brucken, die 
in der Nähe sind, und deren sich der Feind zum leichten 
Ubergange bedienen konnte, zerstoren u. s w., dabey aber, 
da solche Posten sich selbst mehrere Tage halten koöͤnnen, 
sich mit hinlänglichen Lebensmitteln versehen, und in Si⸗ 
cherheit zu biinen. 
Wo es die Zeit erlaubt, sind Gebaͤude, bey welchen 
es sich um eine längere Vertheidigung handelt, mit einem
	        
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