Zweyter Abochnitt.
vorposten-Hauptregeln.
1 Die Vorposten haben einen doppelten Zweck,
a) Die Sicherheit der Truppe, vor der sie stehen, und
p) die Beobachtung des Feinds.
Der erste Punct besteht darin, daß ein Theil der
Vorposten die lagernde Truppe vor allen feindlichen Über⸗
fällen, oder unvermutheten Angriffen bewahre, und die
Desertion, wie auch das Einschleichen der Spione und
sonstigen Leute verhindere; damit durch diese weder die
eigene Stellung und Stärke der Vorpostenkette, noch jene
der lagernden Armee, verrathen werde.—
22. Die Vorposten müssen so aufgestellt werden, daß
sie die Annäherung und Bewegung des Feindes schon
von weiten und frühzeitig genug entdecken, sie selbst
aber von ihm in einiger Entfernung nicht leicht bemerkt
werden konnen; — und sich so lange zu halten vermögen,
als die Truppe, welche sie decken, Zeit benöthiget, sich
in die gehörige Verfassung zu sezen.
Die Vedetten dieser Posten müssen aber nach Thun—
lichkeit auf Anhoͤhen, Thürmen, Häusern, Bäumen, und
andern eine Aussicht gewährenden, Puncten, so aufgestellt
werden, um schon in weiter Entfernung die Annäherung
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