Volltext: J. A. Comenii Auffgeschlossene guldene Sprachenthür: Oder ein Pflantzgarten aller sprachen und wissenschafften

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(schlüffc)vnd öffentliche geborte/so mtt be-> 
wrUigunggeschchtn/zuendern/zuwiederruf- 
fen vnd auffzuhebm wiksich mcht gebühren. 
664. So bald Dev fprucln dasbndvrkheil) 
meiner fachen eröfnetisi/solalsebald dre <pu 
ention geschehen: wo dervervrcheilett nichts 
dawicdcr einbringet vnd das obere geriche 
anmffet(appel!irt)da der anstand/der auff- 
fchuö vnd die Verlegung der fachen Play ha 
ben. 66$. Aber man fodm auch wol einen 
bürgen vom beklagten/daß er wolle erfchcü 
ne.6d 6 .Vnterwcilen wird frifi gegeben/der 
verbitten vnd der bürgen verbürgung halben; 
ab er was einer gelobet hat/ muß er halten. 
^XLV.Vöndm^DEHäteWvnd 
66i. Wieder die Übelthäter so lman ver- 
fahrn/vnd offcnbahre fünde muß man mik 
buffe (einer geldtsirafe)hclegen/aufdas nicht 
die nachlaffung der straffe zum wüthwillen 
außschlage. 6e§. Iu den böffn zu bezwin 
gen vnd im zäum zu halten sind die ruhten- 
gerffcln/earbatschen/ fußeisen/ handftffeln- 
halßeisen/pranger/zttchthäuftr/kercker/fok- 
tern/vnd galgen gnt/daö die Übelthäter durch 
die Hascher (scherger) vnd büttel (die Hanger) 
zefchleppet/gebunden/gefeffelk/gestäupek/ge- 
F iij
	        
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