Volltext: J. A. Comenii Auffgeschlossene guldene Sprachenthür: Oder ein Pflantzgarten aller sprachen und wissenschafften

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ttctt- syr. der Hochzeit werden fk 
der eheman^dcr ehcherr)vnd das ehcweib(die 
ehefraw)gcherßcn (des andern tages wird 
nachhochzeit gehalten.) 5.9z. Der dietoch, 
rer außgesiattet/ ist der schwigcr l schwaher) 
vattcr vnd die schwiegermntker r der sie ge^ 
nommen [Idmgefubttf] der eidam/die M 
freyet Hat/P die schnür: die andere anvm 
wandte ehren sich dahero mit dern ütel der 
schwager: des cheweibs bruder spricht des 
Mannes schwesiergeschwcy an. ^94. So 
einem der heyrakh nicht behaget / ist es vor al- 
kersfreygewcsen/dicgtfrcyetezuverwerffcn/ 
vnd entßand ein chescheidung daraus: heuße 
. trennet nichts als einesder beyden todt. 
LY. D'M der Ki'üdsrgebzzrt. 
59s. Wie der unterscheid manliches vnd» 
weibliches geschlechts/ also ist auch die ehe 
liche verbündnüß vnd das chcbett der leides 
früchte halben. $96. Da der man den Ha 
men iMgcmachte/das schwangere weid (die 
fraw) die frucht im leibe (der muttcr/barmuk-- 
' rer) traget / welcher von beyden verrichtet 
mehre 597. Diese Mwar/welche so sie 
nichtmißgcbährct/söhncvnd köchtchMwelk 
bringet/bißweilcn auch Zwillinge. 598. Die 
kmdhettcrin iß verpflichtet sechs wschen nach 
dem
	        
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