Volltext: J. A. Comenii Auffgeschlossene guldene Sprachenthür: Oder ein Pflantzgarten aller sprachen und wissenschafften

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feintest beraubet/vnd entblößet s vmb das 
feine gebracht^werden: der das begehet/kan 
zurwiedcrstattung gehalten werden. 
I.X X X lX.Von der Gerechtigkeit, 
fs im außcherlW bestehet. 
8 6§. Durch Belohnungen vnd strafen werde 
wir in den fthranckcn 'un ampt)gehalte. 870. 
Derohalben verdienet der/ so löblich han 
delt lob/ vorschrifft/ befördcrunge / Vereh 
rung: welcher andere thut/ die Verweisung/ 
scheltung/tadelung/schmach vnd Züchtigung/ 
aber nach dem die person ist. 87*. Dcrvm 
gern vnd unwissend eine böse that verübet/ ist 
deserbarmenswürdig/rechne es so fern de« 
einfaltzu/handele nicht gestreng: der es mit 
fürsatze thut/sol billich vnd von rechts wegen 
gestraffet werden/laß jhns entgelten: welcher 
es aus eines andern eingeben vnd antrieb 
thut/ ist allerdings nicht zuenkschuwigen. 
87*. Mehre dieplagenicht den geplagten: 
sondern mit hülffe leisten mindere sie/wen 
sie vmb hülffe flehen. 87Z. Soll es dem 
der beysiandes benöthrgek ist/inständig vnd 
dienstlich zu bitten/ anzuhalten/ hoch zubik- 
ten/vmb Gottes willen vnd mit einem fuß 
fall (demütiglich)zttblttenverdrieffkn i 874 
S) «I Ein
	        
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