Volltext: J. A. Comenii Auffgeschlossene guldene Sprachenthür: Oder ein Pflantzgarten aller sprachen und wissenschafften

Sy 
LXVI. Vom KckHkM vnd her 
Landschaft// 
68s. Ein reich iß/ wo fteye stände vntcx 
sich durch das band der gefasteten WÜHen 
(landsordnnngen) .verknüpfet find, 6§6\. 
In wichtige Händeln werde reichstägefland» 
tage) beschrieben/ aber außden fürnehrnsten 
landöstcnden (lan.dherren) den grafen/ frey- 
Herren vno auß demritterstande: die baurcn 
sind nicht dabey/ sie sind aufs dem feldegc- 
schefftig/ vnd jhren schultheistcn gehorsam. 
68?. Ean jegliche obrigkeit mag in ihrem ge 
biet ordnen was sie wil: aber sie soll nichts 
wollen / dan nur was ins gemeine zuträg 
lich ist. 688. Eine landschafft sherrschafft) 
ist wo einer zu gebieten hat: ein gebiet da eine»' 
den gerichtszwang hatteine vogtey die er bc. 
zwungcnhak. S8y. Dieangrentzcndevök- 
ckerzanckcn gemeiniglich wege derlandmar- 
ckenvndgrentzen: sosieaberden marckstcm 
seyen / vnd sich friedlich begehen wollen / ists 
ein bündnüß/welche die memeidigenzu nich 
te machen vnd brechen. 
I^X VLI. Vom Fried Md Krieg. 
6ys. Ein ftiedlicherzustandt ist derallers 
gewünscheste; aber hißmiley mag er ohne de« 
X ' mli
	        
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