Volltext: Vorschriften über Verrechnung und Statistik für Telephon-Zentralen und Öffentliche Sprechstellen

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vielfachten Summen der Zählungsergebnisse sind in die Spalten 2 und 5 
dieser Nachweisung einzutragen. 
Für die Spalten 1 und 4 sind die Angaben zu berechnen, für die 
übrigen Spalten (3 und 6 bis 22) nach Schluß eines jeden Monates auf 
Grund der Verkehrsergebnisse einzuschreiben. Die sonstige ordnungs 
gemäße Ausfertigung der Nachweisung ist aus den auf der Drucksorte 
befindlichen Bemerkungen zu entnehmen. (Beiblatt zum P. u. T. V. Bl. 
Nr. 93 aus 1915.) 
21 Belastungsausweis der interurbanen Telephonleitungen. 
Gemäß Handelsministerialerlasses vom 13. November 1905, Z. 31452, 
sind alljährlich in der dritten Woche der Monate August und Dezember 
Zählungen der interurbanen Telephongespräche vorzunehmen und deren 
Ergebnisse in Belastungsausweisen darzustellen. 
Zur Verfassung dieser Belastungsausweise ist die vom Postdirek 
tionsökonomate zu fassende Drucksorte Nr. 905 zu verwenden; die ein 
zelnen Spalten dieses Ausweises sind genau zu beobachten und sinngemäß 
auszufüllen. 
Hiebei ist wie- folgt vorzugehen: 
Jede am interurbanen Verkehre beteiligte Dienststelle (direkt 
in interurbane Fern- und Nahleitungen eingeschaltete Zentralen und 
öffentliche Sprechstellen) zählt an den Wochentagen der dritten Woche 
der Monate August und Dezember für jede dort eingeschaltete inter 
urbane Leitung die ankommenden und abgehenden Gespräche*), die auf 
Gesprächseinheiten zu drei Minuten zu reduzieren sind. (Es ist somit 
z. B. ein Gespräch in der Dauer von neun Minuten dreifach zu berechnen.) 
Die halbe. Anzahl der so ermittelten Einheiten ist im Belastungsausweise 
in der Spalte für den betreffenden Tagesabschnitt einzusetzen. Die sich 
allenfalls ergebenden halben Einheiten sind mit aufzunehmen. 
Wenn z. B. an einem Zähltage zwischen 10 bis 12 Uhr vormittags 
sieben Gesprächseinheiten abgewickelt wurden, so ist in die betreffende 
Spalte des Ausweises die halbe Anzahl, d. i. 37 2 , einzusetzen; wurde 
nur ein Drei-Minuten-Gespräch geführt, so ist 1 / 2 Einheit einzutragen. 
Nur jene Dienststellen, die mit dem Auslande in direkter Leitungs 
verbindung stehen, haben die ankommenden und abgehenden Gespräche 
in diesem Verkehre mit dem Auslande in der vollen Anzahl einzusetzen. 
Bei Gesprächen, die über mehrere Leitungen abgewickelt werden, 
hat jede Vermittlungsstation die. beiden von ihr verbundenen Lei 
tungen mit Gesprächseinheiten nach obiger Weise zu belasten, wobei 
bezüglich des Auslandsverkehres das früher Gesagte gilt. 
Unterteilte Leitungen sind als getrennte Leitungen zu betrachten. 
Daher ist in den Unterteilungsstationen für jeden Teil der Leitung 
eine getrennte Nachweisung zu führen. 
Es wird z. B. ein Drei-Minuten-Gespräch von Waizenkirchen mit 
München in den Belastungsausweisen in folgender Weise darzustellen sein: 
*) Inbegriffen die Dienstgespräche sowie Gespräche der Wasserstands 
stationen.
	        
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