Volltext: Statuten des Fechsungs-Brandschaden-Versicherungs-Vereines zu Wartberg im Gerichtsbezirke Kremsmünster

Statuten 
des 
Tecft$ung$=Branfl$cbaöen’Uer$kberting$--UereiiK$ 
zu 
(Dartberg im (kriebtsbezirke Kremsmiinsicr. 
Zweck und Sitz des Vereines. 
§ 1. Der Zweck dieses Vereines ist eine wechselseitige 
Unterstützung von Landwirten, für den Fall, als ihre 
bereits eingeheimste Fechsung, als: jede Gattung Körner¬ 
früchte, Stroh, Heu, Klee u. s/w., ob sie sich in der 
Scheuer oder auf dem Dachbodenraum befinden durch 
Feuer verzehrt oder beschädigt werden, so zwar, daß sie 
sich die auf Grund dieser Statuten eingegangene Leistung 
wechselseitig und pflichtgemäß zusichern. 
§ 2. Dieser Verein hat seinen Sitz im Gerichts¬ 
bezirke Kremsmünster, politischer Bezirk Steyr, und er¬ 
streckt sich der territoriale Umfang auf die politischen 
Bezirke Steyr, Kirchdorf, Gmunden, Vöcklabruck, Wels 
und Linz in Oberösterreich und Amstetten in Nieder¬ 
österreich. 
Zulässigkeit und Art der Versicherung. 
§ 3. Zur Versicherung in diesen Verein wird nur 
jene Fechsung zugelassen, welche in Gebäuden aufbewahrt 
ist, die entweder einzeln stehen oder 40 Meter von jedem 
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