Volltext: Statuten mit drei Anhängen der Sparkasse des Marktes Ottensheim

teilung eines die Beratnngsgegenstände anzeigenden Pro 
grammes veranlaßt werden. 
8 45. 
Die Ausfertigungen des. Ausschusses sind von dein Vor- 
.sitzenden des Ausschusses oder seinem Stellvertreter und einem 
Ausschußmitgliede, jene der Direktion vom Vorsitzenden der 
'Direktion und dem Kanzleivorsteher, in deren Verhinderung 
von den Stellvertretern dieser beiden Funktionäre zu unter 
schreiben. 
Die Vertretung der.Sparkasse gegenüber beit Behörden 
und dritten Personen obliegt dem Vorsitzenden der Direktion, 
welcher auch den Empfang aller amtlichen.Und gerichtlichen 
Zustellungen bestätigt.' 
Die öffentlichen Verlautbarungen der Anstalt erfolgen 
rechtswirksam durch die amtliche „Linzer Zeitung", sowie 
durch Anschlag in dem Parieienranme der Anstaltslokale. 
§ 46. 
Zur Führung des Rechnnngs- und Kassewesens ist das 
nötige Personal zu bestellen. Das Vorschlagsrecht steht der 
Direktion, die definitive Ernennung, sowie chie Entlassung 
und Pensionierung dem Ausschüsse zu. Provisorische Ver 
fügungen im Beamten- und Diener-Status,, wie z. B. die 
Suspension, sind der Direktion anheimgestellt. 
Die Beamten erhalten Dienstinstruktionen und Manipu- 
lationsvorschriften, welche von der Direktion in Vorschlag zu 
bringen' und. vom Ausschüsse zu genehmigen sind. 
Bei Besetzung von Dienststellen sind die sich bewerbenden 
und hiezu geeigneten Militärindividuen nach Maßgabe' des 
Gesetzes vom 19. April 1872 (R. G. Bl. Nr. 60) und bei 
gleicher Qualifikation die nach Ottensheim zuständigen Be 
werber vor anderen zu berücksichtigen. Der Beamten- und 
Besoldungsstatus, sowie jede Veränderung in demselben ist 
der k. k. Statthalterei zur Genehmigung vorzulegen. ■ 
§ 47. 
' Die Funktionen der Direktions- und Ausschußmitglieder 
sind im Prinzipe unentgeltlich, doch sind für Besorgung von 
Sparkassegeschäften denselben erwachsene Auslagen zu vergüten. 
Den Direktoren, welche das Rechnnngs- und Kassewesen oder
	        
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