Volltext: Statuten mit drei Anhängen der Sparkasse des Marktes Ottensheim

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für die Einlage bis zum Betrage von 50 K eine Kündigungs 
frist vou acht Tagen zu gelten hat. 
Die Anstalt ist berechtigt, die Aufkündigung der Einlagen 
entweder durch Zustellung an die Einleger oder durch Ver 
lautbarung in der amtlichen „Linzer Zeitung", sowie durch 
Anschlag in den Lokalitäten der Sparkasse mit bloßer Angabe 
des FoliumS und des Betrages der Einlage zu veranlassen 
und es findet gegen dieseir Weg imb diese Form der Kündi 
gung keine Einwendung statt. 
Jede ans diese Art gekündete Einlage hört nach Verlauf 
der Kündigungsfrist auf, verzinslich zu sein und wird als 
Dcpositunl behandelt. 
Sparkasseönch. 
8 16. 
Die Einlagen sind auf einen bestimmten, von dem Ein 
leger anzugebenden Namen zu machen, lieber jede erste Ein 
lage erhält der Einleger um den von der Direktion zu be 
stimmenden Preis ein Sparkassebuch, welches in Gemäßheit 
der Allerhöchsten Entschließung vom 10. August 1841 stempel 
frei ist.' Dieses Buch wird unter einer fortlaufenden Nummer 
ausgestellt und enthält nebst dem vom Einleger angegebenen 
.Namen und der Bezeichnung des Bandes und Blattes des 
Interessenten-Kapitalienbuches' alle Einlagen, Zinsenznschrei- 
bungen und Rückzahlungen mit Angabe des Tages und der 
Postnummer. 
Jedem Sparkassebuche, welches auf der ersten Seite mit 
dem Sparkässesiegel zu versehen ist, werden die Statuten der 
Anstalt und eine gedruckte Tabelle beigeheftet, aus welcher zu 
ersehen ist, welchen Betrag jede Einlage von dem zu ver 
zinsenden mindesten Betrag bis zur Summe von 100 X in 
jedem der nachfolgenden 20 Jähre unter Zurechnung der 
Zinsen und Zinseszinsen gewährt. 
8 17. 
Für jede Einlage wird in dem für die Sparkasse- 
Jnteresseaten bestehenden Hauptbuche ein eigenes Folium er 
öffnet und daselbst die Einlage und die hievon entfallenden 
Zinsen, sowie die hierauf von der Anstalt geleisteten Zah 
lungen verrechnet.
	        
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