Volltext: Fremdenführer von Hall

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Vorrede zum Buche 
worin der Verfasser sein Vergehen, einen Fremdenführer zu schreiben, 
vertheidigt und den Leser über Manches aufklärt; nebst - anderen 
schönen Dingen. 
Diesmal nicht von einem Haller Curarzt oder Privaten, 
die in solchen Fällen schlecht dem Fremden rathen, 
weil deren Urtheil zu subjectiv, 
auch gut findet was schlecht und schief; 
sondern diesmal wird Hall besungen von einem Fremden, 
in den dasigen Verhältnissen gut Bekennten, 
und zwar einem Studiosus juris, 
der auch heuer hier zur Cur is; 
zu Hall im Wonnemonat Mai 
des Jahres Achtzehnhundertachtzig und drei, — 
in schonen Reimen und manchmal hinkenden Versen, 
natürlich, da der Verfasser selbst etwas schwach auf den 
Fersen, 
Alles der Wahrheit gemäss, doch bleibt manchmal etwas 
fort, 
denn der Arrest von Kremsmünster ist ein finsterer Ort, 
wohin man injuriarum causa schier, 
ihn könnte bringen in’s Freiquartier.
	        
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