Volltext: Österreichs Paddelsport 1965 (1965)

Ausschreibungen 
Rennsport-Staatsmeisterschaften 
Am 24. und 25. Juli 1965 in Rubring bei 
Enns 
Nennungsschluß: 27. Juni 1965 
Nennungen sind zu richten an Alois Fei- 
rer, Linz, Waldeggstraße 97/4. 
10. HD 
Vom 3. Juli bis 28. August 1965 wird die 
10. internationale Donaufahrt(TID) stattfin¬ 
den. Das genaue Fahrtprogramm liegt 
nun vor. Die Fahrt beginnt am 3. Juli in 
Regensburg, am 6. Juli wird Passau er¬ 
reicht und am 8. Juli erfolgt die Abfahrt 
von Passau. Die Etappenorte auf der 
österreichischen Strecke sind: 8. Juli 
Schlägen, 9. Juli Linz (ein Tag Aufenthalt), 
11. Juli Grein, 12. Juli St. Lorenzen (ein 
Tag Aufenthalt), 14, Juli Wien (zwei Ta¬ 
ge Aufenthalt). Am 17. Juli geht es wei¬ 
ter nach Preßburg. 
Weitere wichtige Etappenziele: 24. Juli 
Budapest, 6. August Belgrad; Ende der 
Fahrt am 28. August in Russe (Bulgarien). 
Seitenfahrten sind: Raab-Tour vom 13. 
bis 21. Juli, Wasser-Achter-Tour vom 20. 
bis 31. Juli, Theiß-Tour vom 30. Juli bis 
5. August, Balatoner Segel-Kajak-Tour 
vom 24. Juli bis 4. August. 
ACHTUNG: TERMINÄNDERUNG 
Der internationale Slalom in Tacen wur¬ 
de vom 3. und 4. Juli 1965 auf 26. und 27. 
Juni vorverlegt. 
Aus diesem Grund wird auch das Trai¬ 
ningslager eine Woche früher, vom 28. 
Juni bis 4. Juli abgehalten. 
Unterstütze auch Du den 
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C^’vUst^cL* 
n-e-t - 
eine Hilfe für alle, 
eine Hilfe für Dich. 
Einzahlungen bei der 
Ersten Osterr. Spar-Casse Wien, 
Kto.-Nr. 340.125 
Neue Slalom-Regeln 
Die zuständigen Referenten haben in den 
vergangenen Monaten eine Überarbei¬ 
tung der Wettkampfbestimmungen für 
den Slalomsport vorgenommen. Die neu¬ 
en Regeln entsprechen auch den geänder¬ 
ten internationalen Bestimmungen. Diese 
Wettkampfbestimmungen, die nun in 
Kraft treten, werden in „Österreichs Pad¬ 
delsport" in Fortsetzungen veröffentlicht 
und damit allen Sportlern bekanntge¬ 
macht. 
I. ALLGEMEINE REGELN 
1. Zweck: 
Der Slalom ist ein Wettkampf mit dem Ziel, die 
Bootsbeherrschung eines Wettkämpfers auf flies¬ 
sendem Wasser zu zeigen. 
2. Geltungsbereich: 
a) Sämtliche Wettkämpfe der dem ÖPV angeschlos¬ 
senen Vereine sind nach den vorliegenden Wett¬ 
kampfbestimmungen auszutragen. Sie sind für 
weibliche und männliche Wettkämpfer bindend. 
b) Für internationale Wettkämpfe gelten die ICF- 
Bestimmungen. 
3. Wettkämpfe 
a) Es werden verbands-, landes- und vereinsoffe¬ 
ne Wettkämpfe ausgetragen. 
b) Jede Veranstaltung ist dem zuständigen Referat 
im ÖPV schriftlich zu melden und dessen Durch¬ 
führungsgenehmigung einzuholen. 
4 Wochen vor der Veranstaltung ist dem ÖPV 
die genaue Ausschreibung bzw. Einladung vor¬ 
zulegen. 
c) Ebenso sind sämtliche Veranstaltungen der Orts¬ 
behörde zu melden bzw. ist deren Genehmigung 
einzuholen. Wird eine Veranstaltung verscho¬ 
ben, muß die Genehmigung bei allen verant¬ 
wortlichen Stellen neu eingeholt werden. 
d) Längstens 8 Tage nach der Veranstaltung ist 
ein Bericht über diese und die Ergebnisliste in 
3-facher Ausführung sowie eine Nennungsliste 
dem ÖPV einzusenden. 
e) Bei verbandsoffenen Veranstaltungen (Staats¬ 
und Landesmeisterschaften) und solchen, die als 
verbands- oder landesoffen ausgeschrieben wer¬ 
den, ändert sich bei errungenem Sieg die Renn¬ 
eigenschaft des Wettkämpfers. 
f) Wettkämpfe werden nur auf fließendem Wasser 
ausgetragen. 
4. Wettkämpfer: 
a) Teilnahmeberechtigt an Wettkämpfen sind alle 
Mitglieder des ÖPV, die den Paddelsport als 
Idealismus und aus eigenen Mitteln bestreiten, 
nicht für Geldpreise starten und im Besitze 
eines Wettkampfausweises sind. Dieser muß den 
Nachweis der bestandenen Schwimmprüfung 
(300 m im stehenden Wasser), den jährlichen 
sportärztlichen Befund und die Renneigenschaft 
des Wettkämpfers beinhalten. 
b) Wettkämpferausweise werden durch das Ver¬ 
bandssekretariat an alle ordnungsgemäß gemel¬ 
deten Mitglieder auf Verlangen über die Ver¬ 
eine ausgestellt. Die Vereine sind verpflichtet, 
über Anforderung die Ausweise dem Verbands¬ 
sportreferat zur Kontrolle vorzulegen. 
Bei verbands- und landesoffenen Veranstaltun¬ 
gen müssen alle Wettkämpferausweise 1 Stunde 
vor Beginn vom Mannschaftsführer beim Wett¬ 
kampfausschuß abgegeben werden. Ohne Ab¬ 
gabe des Wettkampfausweises und ohne ärzt¬ 
liches Attest kein Startrecht. 
c) Jeder Wettkämpfer kann im Laufe eines Kalen¬ 
derjahres nur für einen Verein starten. Eine 
Ausnahme ist nur bei Ortswechsel, im Einver¬ 
ständnis mit beiden Vereinen zulässig, die auf 
schriftlichem Weg binnen 2 Wochen zu erteilen 
oder abzulehnen ist. Gegen die Ablehnung be¬ 
steht Beschwerderecht an den Verband, der in¬ 
nerhalb 2 Wochen nach Eingang darüber zu 
entscheiden hat. 
d) Für Jugendliche ist ein Vereinswechsel ohne 
triftigem Grund nicht zulässig. Triftige Gründe 
sind Ortswechsel, elterliches Wollen, Auflösen 
der Jugendgruppe, längeres Ruhen des Paddel¬ 
betriebes aus Vereinsverschulden, Verstoß der Ver¬ 
einsleitung gegenüber den Jugendbestimmungen 
des ÖPV. (Siehe Jugendbestimmungen.) 
e) Sperren von Wettkämpfern seitens der Vereine 
können bei Verbandsinteresse nur nach Rück¬ 
sprache und Einwilligung des zuständigen Ver¬ 
eines fallweise ausgehoben werden. 
f) Es ist ausschließlich Sache des startenden Wett¬ 
kämpfers, daß er sich rechtzeitig am Start ein¬ 
findet. Ein versäumter Start hat die Disquali¬ 
fikation für den jeweiligen Lauf zur Folge. Ein 
versäumter Start kann nicht nachgeholt werden, 
es sei denn, es wurde dies bei der Mannschafts¬ 
führerbesprechung bekanntgegeben und dem An¬ 
liegen entsprochen (z. B. Bootswechsel). 
g) Der Wettkämpfer hat am Start in sportlicher 
Kleidung zu erscheinen. Ein Start mit bloßem 
Oberkörper ist nicht statthaft. Ein zum tägli¬ 
chen Gebrauch dienendes Hemd sowie das Tra¬ 
gen der Schwimmweste alleine gilt nicht im Sin¬ 
ne der Sportkleidung. 
h) Ein Wettkämpfer kann im Laufe einer Veran¬ 
staltung nur in einer Wettkampfklasse und bei 
einem Mannschaftslauf starten. Der Start im 
Mannschaftslauf muß nicht in der gleichen Ka¬ 
tegorie wie im Einzellauf erfolgen. 
i) Der Wettkämpfer ist nicht berechtigt, hinsicht¬ 
lich der Bewertung auf die Torrichter einen 
Einfluß auszuüben. Er hat eventuelle wahrge¬ 
nommene oder ihm zugetragene Fehlentschei¬ 
dungen oder sonstige Vorkommnisse seinem 
Mannschaftsführer mitzuteilen, welcher dann die 
Angelegenheit mit dem Schiedsrichter klären, 
oder gegebenenfalls beim WA Protest einlegen 
kann. 
j) Wettkämpfer die am Wettkampf teilnehmen, 
können weder als Kampfrichter, Auswerter oder 
als Mitglieder im WA tätig sein. 
k) Jeder Start erfolgt auf eigene Gefahr. 
Ein Start außer Konkurrenz ist unzulässig, aus¬ 
genommen Sportler die das ÖSTA oblegen wol¬ 
len. 
II. EINTEILUNG 
5. Renneigenschaften: 
Jugend A: Startrecht nach vollendetem 14. Lebensj. 
Jugend B: Startrecht nach vollendetem 16. Lebensj. 
Anfängerklasse: Startrecht nach vollendetem 18. 
Lebensjahr, wobei jeweils der Geburtstag als 
Stichtag gilt. 
Wird z. B. ein Wettkämpfer am Wettkampftag 16 
bzw. 18 Jahre, so hat er bereits in der nächst¬ 
höheren Klasse, d. h. in der Jugend B bzw. in 
der Anfängerklasse zu starten. 
Ist ein Wettkampf auf mehrere Tage anberaumt, 
so gilt der erste Wettkampftag als Stichtag. Das¬ 
selbe gilt für die Altersklasse. 
Juniorenklasse: 
Seniorenklasse: 
Altersklasse I: Startrecht nach vollendetem 32. Le¬ 
bensjahr. 
Altersklasse II: Startrecht nach vollendetem 40. 
Lebensjahr. 
(Fortsetzung folgt) 
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■ÖSTERREICHS PADDELSPORT" 3/1965
	        
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