Volltext: Gemeindenachrichten Ottensheim 2017 / 383 (2017 / 383)

Gemeindenachrichten • Nr. 383 5 Aus dem Gemeinderat: Sitzung vom 13.03.2017 Renate Gräf M. A. Rechnungsabschluss 2016 Der Rechnungsabschluss für das Finanz- jahr 2016 weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen von € 9.647.046,16 und Aus- gaben von € 9.646.987,09 auf. Daraus er- gibt sich ein Soll-Überschuss in der Höhe von € 59,07. Anzumerken ist, dass der Rechnungsab- schluss 2016 im ordentlichen Haushalt mit einem tatsächlichen Überschuss von € 187.089,27 abschließt. € 187.030,20 sind als Rücklagenzuführung zur „Allgemei- nen Rücklage“, €  59,07 sind als Über- schuss des ordentlichen Haushaltes ausgewiesen. Insgesamt wurden Rückla- genzuführungen in der Höhe von € 453.855,34 getätigt, aber gleichzeitig € 779.855,94 zur Finanzierung von außer- ordentlichen Vorhaben entnommen. An Anteilsbeträgen des ordentlichen Haus- haltes wurden für außerordentliche Vor- haben € 481.556,30 zugeführt. Allgemein kann gesagt werden, dass der Über- schuss im ordentlichen Haushalt durch Ausgabeneinsparungen im gesamten Haushalt zustande gekommen ist. Mehr- einnahmen sind nur in geringem Um- fang zu verzeichnen. Der außerordentliche Haushalt schließt bei einer Gesamtsumme der Einnahmen von €  2.996.834,36 und Ausgaben von €  3.217.925,55?mit einem Soll-Abgang von €  221.091,19 ab. Der Abgang im au- ßerordentlichen Haushalt ist durch zu- gesicherte Mittel gemäß den jeweiligen Finanzierungsplänen in den Folgejahren bedeckt. Finanzierungsplan Neubau Wirtschaftshof Ottensheim/Puchenau Für den Neubau des Wirtschaftshofs Ot- tensheim/Puchenau am Standort „Be- triebsbaugebiet Teichnerbach“ in Ot- tensheim hat der Gemeinderat dem vom Land Oö. vorgegebenen Finanzierungs- plan mit Gesamtkosten (inkl. Grund- stücksankauf) von € 3,3 Mio. die Zustim- mung erteilt. Die anteiligen Kosten der Marktgemein- de Ottensheim werden aus Rücklagen- entnahmen bzw. Anteilsbeiträge aus dem ordentlichen Haushalt bedeckt. Abschluss von Verträgen Aufgrund der Pensionierung des Ge- meindearztes Dr. Franz Allerstorfer sind die Aufgaben gem. Oö. Gemeindesani- tätsdienstgesetz neu zu beauftragen. Dazu zählen: • Aufgaben auf Grund des Epidemiege- setzes (Anordnung von Vorkehrungen bei Auftreten übertragbarer Krankhei- ten sowie die Überwachung der Durchführung sanitätspolizeilicher Maßnahmen); • Tätigkeit als medizinischer Sach- verständiger im Verwaltungsver- fahren der Gemeinden (z.B. Oö. Raum- ordnungsgesetz, Oö. Campingplatz- gesetz, Oö. Bauordnung, etc.); • Mitwirkung bei Erfüllung von Aufga- ben, die der Gemeinde im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen der zivilen Lan- desverteidigung insbesondere im Rahmen des integrierten Sanitäts- dienstes zukommen; • Vornahme der Totenbeschau nach dem Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985; • Wahrnehmung der Aufgaben des Schularztes auf Grund schulrechtli- cher Vorschriften. Für die Erfüllung der Gemeindearzttätig- keiten wurden entsprechende Werkver- träge mit Frau Dr. med. Irene Holzinger- Pöschl, Ottensheim, Herrn Dr. med. Günter Mayr, Walding und dem Land Oö. abgeschlossen. Raumordnungs- und Bauangelegenhei- ten • Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) der Marktgemeinde Ottensheim wurde teilweise überarbeitet und der Gemeinderat hat deren Plangenehmi- gung sowie dem Mobilitätskonzept als Orientierungsleitlinie für die örtli- che Raumordnung und Verkehrspla- nung zugestimmt. • Der Gemeinderat beschloss die Ein- leitung eines Flächenwidmungsplan- bzw. Bebauungsplanänderungsver- fahrens im Bereich Niederottensheim. • Der Gemeinderat hat der Verordnung einer 30km/h Zonenbeschränkung im gesamten Ortsgebiet in beiden Fahrt- richtungen die Zustimmung erteilt. Sonstiges • Der Gemeinderat hat verschiedene Be- rufungen gegen erstinstanzliche Be- scheide des Bürgermeisters im Zu- sammenhang mit der Vorschreibung von Kanal- und Wasseranschlussge- bühren als unbegründet abgewiesen und die erstinstanzlichen Bescheide bestätigt bzw. geringfügig abgeän- dert. • Die Berichte des Prüfungsausschusses über die Prüfungen vom 27.02.2017 (Gebarungsprüfung und Prüfung Rechnungsabschluss 2015) wurden zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat beschlossen, dass für alle gemeindeeigenen Grund- stücke geprüft wird, ob Anlagen kon- senslos errichtet wurden und dass ge- gebenenfalls dieser Zustand umgehend behoben wird. Der Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar: Finanzierungmittel 2016 2017 2018 2019 Gesamt Zuschuss Gemeinde Ottensheim 149.288 381.463 24.000 554.750 Zuschuss Gemeinde Puchenau 149.288 381.463 24.000 554.750 BZ-Mittel Ottensheim 600.000 250.000 250.000 1.100.000 BZ-Mittel Puchenau 600.000 250.000 250.000 1.100.000 Summe in Euro 298.576 1.962.926 548.000 500.000 3.309.500 Personalnachrichten Unsere Bauamtsleiterin, Frau DI Anita Zenz, hat im März 2017 die Dienstausbil- dung Modul 3, im Ausbildungstyp 2 er- folgreich abgeschlossen. Sie hat damit ihre umfassenden Kenntnisse für die be- hördliche Tätigkeit in einer Gemeinde- verwaltung erweitert. Wir gratulieren Anita sehr herzlich zu diesem Erfolg und freuen uns mit ihr! Bürgermeister Franz Füreder und Amtsleiterin Renate Gräf MA
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