Volltext: Gemeindenachrichten Ottensheim 2013 / 363 (2013 / 363)

Gemeindenachrichten • Nr. 363 10 Planung von Veranstaltungen – bitte beachten Sie planen eine öffentlich zugängliche und öffentlich beworbene Veranstal- tung? – Bitte übermitteln Sie mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung eine Anzeige an das Gemeindeamt und tragen Sie den Termin in den Veranstaltungska- lender der Marktgemeinde Ottensheim ein, um Terminkollisionen zu vermeiden. Gewerbe/Betriebe Sie haben ein Gewerbe angemeldet und möchten eine Veranstaltung organisie- ren? – Bitte sehen Sie in Ihrer Betriebsan- lagengenehmigung nach, ob dies im Rahmen Ihres Gewerbes möglich ist, oder ob weitere Schritte nötig sind. Lustbarkeitsabgabe Sie verlangen Eintritt bei Ihrer Veranstal- tung? – Bitte füllen Sie zusätzlich auch das Formular für die Lustbarkeitsabgabe aus. Nutzung öffentlicher Raum Sie hätten gerne eine Straßensperre or- ganisiert? – Bitte füllen Sie zusätzlich auch einen Antrag auf straßenpolizeili- che Bewilligung aus. Private Veranstaltung Sie organisieren ein privates Fest für ge- ladene Gäste? – Bitte nehmen Sie Kon- takt mit den Nachbarn auf, beachten Sie die allgemeine Nachtruhe ab 22 Uhr und nehmen Sie Kontakt mit dem Grundei- gentümer auf, sofern das Fest nicht auf Ihrem Grund und Boden stattfinden soll. Rechtsgrundlagen für die Organisation von Veranstaltungen sind das Oö. Veran- Sachkundenachweis Mit 1. Mai 2013 traten einige Änderungen der Oö Hundehalte-Sachkundeverord- nung in Kraft: Unter anderem ist künftig die Sachkunde mittels einer mindestens 3 stündigen theoretischen Ausbildung nachzuwei- sen. Diese ist in einem gemeinsamen Kurs von einem Tierarzt/ einer Tierärztin und einem Ausbildner/ einer Ausbildne- rin anzubieten. Hundeguide Das Handbuch zum OÖ Hundehaltesetz, der OÖ Hundeguide wurde neu aufge- legt und ist im Bürgerservice des Markt- gemeindeamtes kostenfrei erhältlich. Hundehaltung staltungssicherheitsgesetz und die Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung darüber hinausgehende Sicherheitsmaß- namen dienen vor allem der Sicherheit der VeranstaltungsteilnehmerInnen. Si- cherheitsmaßnahmen können durch die Bürgermeisterin per Bescheid auferlegt werden. Wir bitten Sie, auch das Jugend- schutzgesetz und das Umweltschutzge- setz ernstzunehmen und einzuhalten! Informationen: Marktgemeindeamt Ot- tensheim 07234-82255-12. Isabella Leonhardt Die genauen Veranstaltungsangebote und Anmeldeformalitäten wurden in Form von Flugblättern in den Schulen verteilt und liegen im Gemeindeamt/ BürgerInnenservice auf. Auf unserer Homepage www.ottensheim.eu kön- nen Sie ebenfalls Einblick darauf neh- Aktion Jugendsommertage 2013 : men. Alle privaten Angebote für die Frei- zeitgestaltung der Kinder in den Sommerferien können in den „Veranstal- tungskalender“ auf der Homepage ein- gegeben werden und sind für Interessier- te dort abrufbar.
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