Volltext: Gemeindenachrichten Ottensheim 2011 / Sondernummer Abfall (2011 / Sondernummer Abfall)

Abfallzeitung 2011 3 Einzige Ausnahme von der Biotonnen-Verpflichtung : Bei ordnungsgemäßer Eigenkompostierung kann von dieser Ver- pflichtung abgesehen werden. Damit ist ausschließlich „EIGEN“Kompostierung gemeint! Eine Kompostierung beim Nach- barn od. Bekannten ist definitiv ausgeschlossen. Dazu ist es notwen- dig; eine Bestätigung über die fachgerechte Eigenkompostierung auszufüllen. Wir ersuchen Sie, diese bis 20. Februar 2011 an die Marktgemeinde ausgefüllt und unterfertigt zurückzusenden oder abzugeben. Erhalten wir diese Erklärung nicht, wird automatisch eine BIOTONNE zugewiesen! Die Marktgemeinde Ottensheim wird die fachgerechte Eigenkom- postierung stichprobenartig kontrollieren! Leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umwelt- schutz und nehmen Sie die Biotonnenabfuhr in Anspruch. Reihenhausanlage – 6 Wohnungen: 3 Haushalte haben bereits die wöchentliche Biotonne in Verwendung. 2 Haushalte verarbeiten ihre biogenen Abfälle am eigenen Kompost- platz. Ein Haushalt nützt die Möglichkeit beim Nachbarn mit zu kom- postieren. Dies ist nach dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz nicht mehr möglich! Daher bleiben zwei Möglichkeiten: Selbst fachgerecht kompostieren oder die Biotonne bestellen (s. Abschnitt). Entschlie- ßen sich 5 Haushalte dazu, die Biotonne zu nutzen, gibt es zwei Varianten: 1. Jeder hat seine eigene Biotonne 2. Alle 5 Haushalte verwenden einen 120l Behälter gemeinsam Dazu ein Berechnungsbeispiel: (1 Haushalt bleibt bei der fachgerech- ten Eigenkompostierung) 1. 5 Haushalte haben eine eigene Biotonne mit 7l od. 23l und verrech- nen selbst mit der Gemeinde. z.B.: 3x7l + 2x23l = 3x €1.- + 2x € 1,30 = € 5,60 wöchentlich für alle Reihenhaus-Haushalte zusammen. 2. Gemeinschaftstonne 120l: Ein Haushalt übernimmt das Inkasso Zum besseren Verständnis zwei Beispiele: mit der Gemeinde und die Anteile werden siedlungsintern abge- rechnet. 1x € 4,00 wöchentlich werden intern auf die 5 Haushalte aufgeteilt ergibt € 0,80 wöchentlich. Mehrparteienwohnhaus - 8 Wohnungen: Die Hausgemeinschaft entschließt sich zur Aufstellung einer 120l Bio- tonne für alle 8 Hausparteien. Die 120l Tonne wird beim Abfallstand- platz aufgestellt. 3 Hausparteien haben bereits die Biotonne (2x7l und 1x23l). Diese Behälter können für die Sammlung in der eigenen Woh- nung weiterverwendet werden. Zum gewohnten Zeitpunkt, dienstags ab 7:00 Uhr wird der 120l Behälter zur Abfuhr bereitgestellt. Vom Ent- sorger wird nach der Entleerung wieder ein Maisstärkesack einge- steckt, damit in der Tonne nichts kleben bleibt. Die Abrechnung (Kosten s. Abfallgebühreninfo) erfolgt ab Zustellung des Behälters über die Betriebskosten durch die Wohnungsgesellschaft. Abschnitt vollständig ausfüllen und bis 20. Februar 2011 an das Marktgemeindeamt retournieren! Name: ..................................................................................... Straße/Hausnr. ..................................................................................... Biotonne – (zutreffendes ANKREUZEN) 0 Ich verwende bereits die BIOTONNE 0 BIOTONNE (bis 2 Personen) 7l 0 BIOTONNE (mehr als 2 Personen) 23l Ich werde zukünftig folgende Behälter verwenden: 0 BIOTONNE (2 Personen) 7l 0 BIOTONNE (4 Personen) 23l 0 BIOTONNE (Mehrparteienwohnanlage) 120l 0 Eigenkompostierung Standort der Kompostbehandlung Straße/Hausnr.: ..................................................................................... Ich bestätige die wahrheitsgemäßen Angaben: Datum: .......................................................................................... Unterschrift: .......................................................................................... Was gehört in die Biotonne? JA Obst- und Gemüseabfälle, Schnittblumen, Gartenunkraut, Topf- pflanzen (ohne Topf!), Kaffeefilter, Teebeutel, verdorbene Lebensmit- tel & Speisereste ohne Verpackung, Eierschalen, reine Holzasche, Sä- gespäne, Einwickelpapier, Küchenrolle, Pappteller, Holzspieße, Papierservietten, Papiertaschentücher, … NEIN Plastiksackerl, Folien, Kohlenasche, Staubsaugerbeutel, Zigaretten- stummel, Speiseöl, Marinaden, Abfälle aus d. Hygienebereich, Textili- en, Kehricht, beschichtetes Papier, Glas, Restabfälle, Problemstoffe (z. B. Medikamente etc.), Hundekot und Katzenstreu, Fleisch und Tierkadaver gehören in den Tierkörperkontainer beim BAUHOF Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Lan- des- und Bezirksabfallverbände: http://www.umweltprofis.at/projekte/bioabfall-trennen.html ABSCHNITT ABTRENNEN
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