Volltext: Moderner Straßenbaudienst

flache oder vertiefte Stellen zurückbleiben, in 
welchen sich das Regenwasser ansammeln kann. 
Im Hinblick auf den Automobilberkehr soll diese 
Säattelung nicht zu hoch sein. Die Straßenmitte 
soll nur höchstens 135 4520 cm über den Banketten 
erhöht sein. Bei gut erhaltener Fahrbahn kann 
man die Überhöhung etwas niedriger halten. Eine 
zu starke Sattelung der Fahrbahn birgt nament⸗ 
lich bei Glatteis die Gefahr des Gleitens der 
Fahrzeuge in sich und daher unbedingt zu ver— 
meiden. 
In scharfen Bögen wird man die Fahrbahn 
mit einem einseitigen Gefälle nach der Innen⸗ 
seite des Bogens versehen, um die Wirkung der 
Fliehkraft des schnell fahrenden Kraftwagens ab— 
zumindern. Diese Fliehkraft ist imstande, den 
Kraftwagen umzuwerfen oder aus der Bahn 
herauszuschleudern. 
Gewalzte Straßen dürfen niemals mit Schotter 
ausgeflickt werden. Beschädigte Stellen in der 
Fahrbahn solcher Straßen, wie Schlaglöcher, Ver⸗ 
tiefungen und Geleise werden mit Rieselschotter 
oder Sand ausgefüllt und unter fortwährendem 
Begießen mittelst einer Handramme festgestawpft. 
Was muß der Straßenwärter vom Schotter 
wissen? Der Schotter muß frei von allen erdigen 
und sandigen Bestandteilen sein. Er muß also vor 
der Aufbringung, wenn er solche Bestandteile 
enthält, unbedingt geworfen werden. Der Schotter 
muß aus gesunden, kernigen Steinen bestehen, 
die Korngröße soll niemals größer sein als 3 bis 
4 cm. Größere Stücke müssen auf diese Korn—⸗ 
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der einzelne Stein keine schalenförmige, sondern 
eine mehr würfelähnliche Form aufweisen. 
Um eine Bindung der einzelnen Steine herbei— 
zuführen, wird auf die Oberfläche der Beschotterung 
Sand oder Riesel aufgebracht. Ganz reiner Sand 
ist nicht zu gebrauchen, weil er nicht gut bindet. 
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