flache oder vertiefte Stellen zurückbleiben, in
welchen sich das Regenwasser ansammeln kann.
Im Hinblick auf den Automobilberkehr soll diese
Säattelung nicht zu hoch sein. Die Straßenmitte
soll nur höchstens 135 4520 cm über den Banketten
erhöht sein. Bei gut erhaltener Fahrbahn kann
man die Überhöhung etwas niedriger halten. Eine
zu starke Sattelung der Fahrbahn birgt nament⸗
lich bei Glatteis die Gefahr des Gleitens der
Fahrzeuge in sich und daher unbedingt zu ver—
meiden.
In scharfen Bögen wird man die Fahrbahn
mit einem einseitigen Gefälle nach der Innen⸗
seite des Bogens versehen, um die Wirkung der
Fliehkraft des schnell fahrenden Kraftwagens ab—
zumindern. Diese Fliehkraft ist imstande, den
Kraftwagen umzuwerfen oder aus der Bahn
herauszuschleudern.
Gewalzte Straßen dürfen niemals mit Schotter
ausgeflickt werden. Beschädigte Stellen in der
Fahrbahn solcher Straßen, wie Schlaglöcher, Ver⸗
tiefungen und Geleise werden mit Rieselschotter
oder Sand ausgefüllt und unter fortwährendem
Begießen mittelst einer Handramme festgestawpft.
Was muß der Straßenwärter vom Schotter
wissen? Der Schotter muß frei von allen erdigen
und sandigen Bestandteilen sein. Er muß also vor
der Aufbringung, wenn er solche Bestandteile
enthält, unbedingt geworfen werden. Der Schotter
muß aus gesunden, kernigen Steinen bestehen,
die Korngröße soll niemals größer sein als 3 bis
4 cm. Größere Stücke müssen auf diese Korn—⸗
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der einzelne Stein keine schalenförmige, sondern
eine mehr würfelähnliche Form aufweisen.
Um eine Bindung der einzelnen Steine herbei—
zuführen, wird auf die Oberfläche der Beschotterung
Sand oder Riesel aufgebracht. Ganz reiner Sand
ist nicht zu gebrauchen, weil er nicht gut bindet.
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