Volltext: Pfarrbrief St. Nikola/Donau 2017 / 01 (2017 / 01)

Wahlkundmachung Am Sonntag, 19. März 2017 wird in unserer Pfarre St. Nikola/D. der Pfarrgemeinderat gewählt. In unserer Pfarre wird nach dem Modell Delegierten- und KandidatInnen-Wahl gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Katholikinnen und Katholiken, die a) im Gebiet der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder sich dieser Pfarrgemeinde zugehörig fühlen, und b) vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben (inkl. Jahrgang 2000). Wahltermin und Wahllokal Wahltermin ist Sonntag, 19. März 2017 Das Wahllokal befindet sich im Pfarrsaal (08:00 - 11:00) und bei der Vorabendmesse in Sarmingstein, Sakristei (16:30 - 18:30) Briefwahl Wer an der Wahlausübung am Wahltag verhindert ist, kann bis zum 09. März 2017 beim Pfarramt um die Zusendung der Wahlunterla- gen ersuchen oder diese bis 16. März 2017 während der Kanzleizeit im Pfarramt abholen. Die Wahlunterlagen (ausgefüllter Stimm- zettel, Wahlkuvert, Wahlkarte und Umschlag) müssen bis spätestens am Tag vor der Wahl beim Pfarramt oder bis zum Ende der Wahl- zeit bei der Wahlkommission eintreffen. Einspruchsrecht zur KandidatInnen-Liste Jedes aktiv wahlberechtigte Pfarrmitglied kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung der KandidatInnen-Liste vom Wahl- vorstand eine Begründung über die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten verlangen. Ist dem Pfarrmitglied die Auswahl auch nach der Begründung nicht einsichtig, kann es beim Pfarrgemeinderat Einspruch gegen die KandidatInnen-Liste erheben. Der Pfarrge- meinderat entscheidet endgültig über sämtliche Einsprüche. Die Mitglieder des Wahlvorstands: Franz Jakob, Wahlleiter Msgr. Berthold Müller, Stellvertreter Klaus Leonhartsberger Marianne Leitner Barbara Schachinger
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