468 n. Abs'chn. pol. und Iustitztzesetze
Was rinzuberichten sey, wenn Bauüberschla-
ge abgefordert werden. ttXap 9.
Welcher Gerichtsbarkeit dieReichsagenten um-
lerstehen. Xttap 9.
Mit was sich Kramer, Welche die Befugn iß
mit fremden Waaren auf dem Lande zu handeln
erhalten, ausweisen sollen. May. 9.
Wie vorzugehen, wenn eine Fiskaladjunkten-
siell zu ersetzen ist. Map 9.
Wenn das Appellationgericht das Urtheil erster
Instanz abändert, Hat dasselbe Gericht, jedes Mahl
ohne das ausdrückliche Begehren der Parthey ab
zuwarten , dem Urtheile beyzufügen: daß die in
der Rechtssache aufgelofenen Unkosten gegeneinan
der aufgehoben feind, und eben also auch jeder
Theil die Appellationskosten selbst zu tragen habe.
Map y.
Wie vorzugehen, wenn das Appellationsge-
richt dem unteren Richter den Ersatz der Unkosten
aufträgt.
Bey welchen Lehensprocessen der Kammeral-
repraseskaat einzuschreiten habe. Map 9°
Der Großhandel auf, dem Lande mit allen
fremden Waaren hört auf, außer in den Legstät-
ten. Map 9.
Wenn über ein Urtheil beyde Theile appellirt
oder revidirt haben, so sollen die in der ersten
Inst anz verhandelten Akten mit der Appellations
oder Revisionsschriften beyder streitenden Theilen,
unter einem, und nicht abgetheilt überreicht wer
den. Map 9.
Die Uebertretung des Spielverbothspatents
»erfahrt sich nach £ Jahren. Map 10.
In