Volltext: Landeskunde und Chronik zur Gesetzkunde des Landes ob der Enns. Zweyter Band. (2 / 1786)

Quellen. 465 
Wegen Einsendung der Bücherverzeichnisse 
key Verlassenschasten, die zur Versteigerung kom 
men. April 28. 
Wegen Begrabung der ohne Taufe gestorb 
nen oder todtgebohrnen sowohl katholischen als nicht 
katholischen Kinder. April 2Z. 
Die zur Beschalung zu - und abführenden 
Stuten sind von der Wegschrankengebühr nicht 
frey. April 28. 
Von Zustellung der Urtheile soll keine beson 
dere Taxe gefordert werden. April 28. 
Dhne Attestat aus der Geburtshülfe ist mr» 
gens ein Wundarzt anzunehmen. April 29. 
Wem die Prüfung der Kompetenten zrr 
Rathmannsstellen der kleinern Städte anvertraut 
werden könne? April 29. 
Die Superintendenten der augsburgischen und 
helvetischen Konfessionsverwandten sollen sich irr 
ausserordentlichen Fallen an ihre Konsistorien wen 
den. April 29 
An Wen sich die Drdinarien zu wenden haben, 
wenn sie eine Ehedispens für Partheyen beym 
pabstl. Stuhle erwirken wollen. Map 2. 
In welchen Fallen, in Betreff des von Par 
theyen bey Gnadenverleihungen abzufordernden 
Stampels, die Stampelgebühr zugleich bey Berich 
tigung der Landesstelletaxe von der Parthey abzu 
nehmen sey. Map 2. 
Fourirschützen. Normale» Map 2» 
Die Mendikanten sind in Rücksicht dessen F 
was zu ihrer Unterhaltung aus dem Rellgionsfund 
abgereicht wird, Stämpel, und Schuldensieuer 
frey. Map 2» 
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