Quellen. loi
An Rücksicht der Milizquartiere ist der Quar--
terströger, die von der Miliz anvcrlangten Wasser-
schöffer, Wasserkanncn, Kerzen, Leuchter, Licht
putzen, Ofengabeln, Holzhacke, rc. unentgeltlich
abzugeben nicht schuldig. Gept. 21.
Kein Lehrer in einem der Gymnasien kann das
Lehramt verlassen, wenn er nicht drey Monath vor
hinein an die betroffene Behörde die Anzeige ge
macht hat. Gept. 28.
Den Dominien ist die Erhaltung der Eichen
wälder zu empfehlen, damit die Faßbinder das ih
nen nöthige Holz nicht dürfen aus Bayern kommen
lassen. Gept. 23.
Den Geistlichkeit soll wider die landesfürstli
chen Gesetze, und Anordnungen nicht ungebührlich
reden. Vktob. 5,
Die Synopsis Juris ecclesiastici publici &
privati, nebst Riegers Instituten soll sich die Geist
lichkeit beylegen, und in den Klöstern ist darnach zu
lehren. Mkt. 5.
Die Konsistorien haben die Konkursprüfung
mit den Kompetenten um ein Benesicium zu voran-
stalten, Vkt. Zi.
Für jedes Schwarzwild, welches außer den
gesperrten Thiergarten gefunden wird, ist eine Stra
fe von 150 si. zu erlegen. Nov.
Zur Erhaltung der Weihen wird das Attest
der ersten Classe aus dem Kirchenrecht erfordert.
Nsvembeu 2. .
Bey Vergebung einer geistlichen Pfründe ist
auf jene, welche sich außer der Seelsorge/auch
beym Schulwesen Verdienste gemacht haben, Be
dacht zu nehmen. November 16.
Vor-