Volltext: Landeskunde und Chronik zur Gesetzkunde des Landes ob der Enns. Zweyter Band. (2 / 1786)

dluclseu. 
Auf den Bittschriften, wenn der Bittsteller zu 
- Wien keinen eigenen Bestellten hat, ist sein Auf 
enthaltort anzuzeigen. Dezember 23. 
Die türkischen Unterthanen sind von allen 
erblandischen Vermächtnissen, Jure reciproco aus 
geschlossen. Dezember 23. 
Alle Häuser, wo sich Aerarialcassen bestnden 
(s. oben November 4.) sind von der Milizeinquartie 
rung frey. Dezember 2z. 
r 7 7 6. 
Die Sanitatshofdeputation wird aufgehoben, 
»nd ihre Geschäfte, in so weit solche die teutschen 
Erblande betreffen, an die böhmisch - östreichische 
Hofkanzelley übertragen. In den Provinzen be 
sorgen die Länderstellen die Handhabung der Sa- 
nitätsgeschäftc. Die Besorgung der Kontumaz an 
den Grenzen besorgt die Miliz. Lanner 4. 
Jene, welche aus den lateinischen Schulen in 
die philosophische Facultät treten, sind vorhinein 
in Gegenwart der philosophischen Lehrer zu prüfen. 
Jänner 3. 
Berauschende Getränke sollen vor dem Gottes 
dienst und wahrend desselben nicht verkaufet wer 
den. Jsanner 19. 
Bon allen eingegangenen Jesuitenpensionen, 
oder aufhörenden weiteren Erfordernissen ist viertel 
jährig die Anzeige nach Hof auch in dem Fall zu 
machen, wenn sich keine Veränderung ereignet 
hat. Jänner. 20. 
. Bey neu zu errichtenden Stiftungen ist der 
Stiftbrief auf Stampelpapier auszufertigen. Febr. 6, 
Die
	        
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