Volltext: Die militärische, wirtschaftliche und finanzielle Rüstung Deutschlands von der Reichsgründung bis zum Ausbruch des Weltkrieges (Erster Band)

Beschaffung von landwirtschaftlichen Arbeitern. 
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1) S. 402. 
dagegen geäußert, eine so große Menge meist slawischer Arbeiter in Kriegs 
zeiten im eigenen Lande zu haben. Demgegenüber wurde von anderer Seite 
darauf hingewiesen, daß es unsere Interessen schwer gefährden müßte, wenn 
wir durch Ausweisung einer so erheblichen Zahl russischer wehrpflichtiger 
Untertanen in ihre Heimat unseren Gegnern die Mobilisierung der gegen 
uns bestimmten Truppenkörper in so erheblichem Maße erleichtern würden." 
Um für alle Fälle gegenüber dem Ausfall einer so bedeutenden Arbeiter 
menge aus dem In- und Auslande gerüstet zu sein, war eine Reihe von 
Maßnahmen erwogen worden. Der wichtigste und häufigste Vorschlag 
war, ländliche Arbeitsnachweise einzurichten, die in Verbindung mit den 
städtischen Arbeitsnachweisen industrielle Arbeiter der Landwirtschaft 
zuführen konnten^). Das Preußische Landes-Ökonomiekollegium empfahl, 
die staatlichen Arbeiter für landwirtschaftliche Tätigkeit bereitzustellen, 
die Beschäftigung ausländischer Arbeiter in der Industrie einzuschränken, 
etwaige Kriegsgefangene der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen 
und die ländlichen Schulkinder weitgehend vom Unterricht zu befreien. 
Diese Vorschläge hielt das Reichsamt des Innern der Prüfung für wert. 
Insbesondere schienen ihm die Arbeitsnachweise eine wichtige Aufgabe 
übernehmen zu können. Dem Gedanken ihrer Einrichtung stand das 
Reichsamt des Innern um so bereitwilliger gegenüber, als sie zu den im 
Mobilmachungsfalle leicht zu lösenden Aufgaben gehörte, die sich mit Hilfe 
von Verwaltungsmaßnahmen durchführen ließen. Cs glaubte nur vorher 
prüfen zu müssen, ob die vorhandenen ländlichen Arbeitsnachweise auch im 
Mobilmachungsfalle ausreichten, und in welcher Weise sie etwa durch 
besonders zu errichtende Nebenstellen in den Städten ergänzt werden könnten. 
Zur Erleichterung der Heranführung der Arbeitskräfte zog das Reichsamt 
des Innern in Erwägung, eine Vorschrift auszuarbeiten, die namentlich 
über die Beförderung der Arbeitswilligen zur Dienststelle und zurück, 
über die Lohnzahlung, Unterkunft und Behandlung Bestimmungen ent 
hielte, desgleichen auch die Verwendung von Schülern der Volksschulen 
regelte. Man hielt es für möglich, an die bestehenden neuen Jugendorgani 
sationen (Pfadfinder, Wandervögel) anzuknüpfen. 
Alle diese Vorschläge wurden in der Sitzung der ständigen Kommission 
am 13. März 1914 eingehend besprochen. Sie fanden allgemeine Zu 
stimmung. Insbesondere unterstützte die Kommission die Forderung nach 
Zurückhaltung der ausländischen Wanderarbeiter, nachdem der Vertreter 
des Landwirtschaftsministeriums erklärt hatte, daß man wohl die öster 
reichisch-ungarischen Heeresdienstpflichtigen hinauslassen müfie, hingegen ver
	        
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