Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

Die militärische Rüstung — Anhang. 
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gliederung der reitenden Feldartillerie dergestalt vor, daß von den 42 reitenden Bat 
terien statt 20 nur elf in fahrende umgewandelt werden sollten. Die alsdann an der 
Normalgliederung fehlenden neun fahrenden Batterien sollten neu errichtet werden, 
während die verbleibenden 31 reitenden Batterien mit zwei neuaufzustellenden in elf 
nur noch für mobile Kavallerie-Divisionen bestimmte reitende Abteilungen zu je drei 
(statt bisher zwei) Batterien zusammengefaßt werden sollten, deren Geschühzahl auf 
vier herabgesetzt wurde. Diese Neubildungen und Umänderungen erfolgten im Herbst 
1913; die Friedensorganisation der Feldartillerie war damit lückenlos, so daß die 
Heeresvorlage von 1913 keine weiteren Neubildungen brachte. Bei den fahrenden 
Batterien blieb die Gliederung zu je sechs Geschützen bestehen. 
Ähnlich wie bei der Infanterie wurde durch die Heeresvermehrung 1912 unter 
Veibehalt der bisherigen Truppenetats 4 ) eine Anzahl Batterien — namentlich in den 
Grenz-Korpsbezirken — auf die jeweils höhere CLatsstärke gesetzt. Wegen der in der 
Heeresvorlage von 1913 in Aussicht zu nehmenden Stärkeerhöhungen kam es ebenfalls 
zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen Kriegsministerium und Generalstab. Die 
Heeresverwaltung hatte ursprünglich nur etwa den dritten Teil der fahrenden Bat 
terien — vornehmlich wiederum bei den Regimentern an den Grenzen — auf einen 
neuen hohen Etat für sechs bespannte Geschütze und drei bespannte Munitionswagen 
verstärken, allen übrigen Batterien unter Beseitigung des bisherigen niedrigen (vier 
bespannte Geschütze) als neuen niedrigen Etat eine Stärke für sechs bespannte Ge 
schütze geben wollen. Der Generalstab hielt diese Stärke für eine „halbe Maß 
regel" und forderte, aus Ausbildungsgründen sowie zur Förderung eines schnelleren 
Anwachsens des Veurlaubtenstandes sämtlichen fahrenden Batterien eine Stärke für 
sechs bespannte Geschütze, vier bespannte Munitionswagen und einen bespannten 
Veobachtungswagen zu gebend). Diesem Antrage wurde jedoch nicht stattgegeben, 
wenn auch das Kriegsministerium seinen ursprünglichen Vorschlag etwas erweiterte: 
nur 255 fahrende Batterien erhielten vom 1. Oktober 1913 ab den vom Kriegs 
ministerium vorgesehenen, noch um einen bespannten Veobachtungswagen verstärkten 
neuen hohen Etat, 345 dagegen, den neuen niedrigen Etat. Für die reitenden Bat 
terien wurde eine Cinheitsstärke für je vier bespannte Geschütze und Munitions 
wagen sowie einen bespannten Veobachtungswagen festgesetzt. Hand in Hand mit 
den Ctatserhöhungen gingen Vermehrungen der Offizierstellen, die ebenfalls eine Ver- 
beflerung der Zusammensetzung der Reserveformationen ermöglichen sollten; für jeden 
Regimentsstab wurden vom 1. Oktober 1913 ab ein „überzähliger" Stabsoffizier und 
zwei Hauptleute etatsmäßig. 
Unabhängig von diesen Verstärkungen erfolgte im Anschluß an die Umbewaff 
nung mit der leichten Feldhaubitze 98.09 * 2 3 4 ) eine Verdoppelung der Haubitzbewaffnung 
durch Umwandlung einer weiteren Kanonen-Abteilung in jedem Armeekorps in eine 
Haubitz-Abteilung, so daß danach jede Division eine solche besaß. Anfänglich durch 
finanzielle Schwierigkeiten verzögert, konnte diese Umwandlung mit Hilfe der für die 
Heeresvermehrung 1913 bewilligten Geldmittel bis Anfang 1914 durchgeführt werden. 
Zur planmäßigen Ausstattung der Armeekorps und Kavallerie-Divisionen mit 
Feldartillerie in der Kriegsorganisation 4 ) reichte die Friedenstruppe nun- 
x ) Anhang S. 394 und Tabelle 14. 
2 ) Anlage Nr. 54 (Anlage-Band S. 170), 55 (Anlage-Band S. 176). 
3 ) Text-Band S. 239. 
4 ) Die Inspektion der Feldartillerie wurde bei der Mobilmachung aufgelöst.
	        
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