Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

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Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft — Anlage-Band. 
Zur Zusammenziehung von Landsturmtruppenteilen verschiedener Waffengattungen 
in größere Verbände sollten einzelnen Armeekorps Landsturm-Inspekteure zugewiesen 
werden^). 
Die Aufstellung der Ersatz-Bataillone der aktiven * 2 * 4 * * * ), Reserve- und Landwehr- 
Regimenter sowie der Ersatz-Abteilungen der Jäger-Bataillone«) erfolgte im all 
gemeinen in derselben Weise wie bisher^). Den Forderungen des Generalstabes nach 
mobiler Bereitstellung von Ersatztruppenteilen war seitens des Kriegsministeriums 
im wesentlichen entsprochen worden^). Seit 1912 hatte bei einer Mobilmachung die 
Mehrzahl der Ersatz-Bataillone aktiver Regimenter nach ihrer Aufstellung je zwei 
Kompagnien abzugeben, die nach Abschluß der Mobilmachung sobald als möglich 
wieder neu zu bilden waren. Aus den abgegebenen Kompagnien sollten brigadeweise 
unter Neuaufstellung der Vataillonsstäbe mobile Vrigade-Crsatz-Vataillone — zu je 
vier, bei Friedensbrigaden mit drei Regimentern zu je sechs Kompagnien — formiert 
werden. Eine Vereinigung dieser Bataillone zu Regimentern war nicht vorgesehen; 
sie wurden vielmehr unmittelbar und mit Crsahtruppen anderer Waffengattungen zu 
mobilen gemischten Ersatz-Brigaden zusammengefaßt«). In der Kriegsstärke der 
Vrigade-Crsatz-Vataillone, die geringer als die der sonstigen mobilen Bataillone 
war?), betrug der Anteil an aktiven Mannschaften neun bis drei Prozent, an Reser 
visten 63 bis 35 Prozent, an Landwehr I 28 bis 62 Prozent. 
Die (Feld-) Maschinengewehr-Abteilungen waren nunmehr ausschließlich für 
mobile Kavallerie-Divisionen bestimmt, die Reserve-Abteilungen wie bisher als 
Festungsbesatzungen vorgesehen. Die Festungs-Maschinengewehr-Abteilungen des Frie- 
densstandes wurden bei der Mobilmachung als Stämme für die zahlreich aufzustellenden 
Festungs-Maschinengewehr-Abteilungen, -Züge oder -Trupps verwandt«). Die Ersatz- 
gestellung für die Maschinengewehr-Kompagnien lag den in jedem Korpsbezirk zu 
errichtenden beiden Crsatz-Maschinengewehr-Kompagnien ob, von denen einige je einen 
Zug (zwei Maschinengewehre) für die mobilen Ersatz-Brigaden abzugeben hatten (für 
jede Brigade meist zwei Züge). Als Crsatzkadre für die (Feld-) Maschinengewehr- 
Abteilungen war in Preußen, Sachsen und Bayern je eine Ersatz-Abteilung zu errichten. 
Kavallerie. 
Für die Errichtung des XX. und XXI. Armeekorps bei der Heeresvermehrung 
von 1912 waren in der Friedensorganisation drei Kavallerie-Brigaden verfügbar 
gewesen«). Auf die noch fehlende Brigade hatte man zunächst verzichten wollen; doch 
*) Näheres über Aufgebot und Organisation des Landsturms in dem später 
erscheinenden Band II „Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft". 
2 ) In den Korpsbezirken der Reichslande, die von Heimattruppen möglichst 
freigemacht werden sollten, waren von 19 aktiven Regimentern an Stelle von Ersatz- 
Bataillonen nur je ein Ersatz-Depot zur Aufnahme nicht felddienstfähiger und unaus- 
gebildeter Mannschaften aufzustellen. 
«) Den Ersatz-Bataillonen der aktiven Regimenter waren durchweg je zwei, 
allen übrigen, auch den Iäger-Crsatz-Abteilungen, je ein Rekruten-Depot beigegeben. 
4 ) Die Aufstellung einiger Landsturm - Ersatz - Bataillone war ebenfalls vor 
bereitet, im allgemeinen sollte jedoch die Bildung von Landsturm-Crsatzformationen 
erst nach vollständiger Durchführung der Formierung der Landsturmtruppen erfolgen. 
ö) Text-Band S. 118 f. — «) Text-Band S. 215. — ?) Tabelle 20. - 8 ) Ta- 
belle 18. — «) Tabelle 14.
	        
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