Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

Die militärische Rüstung — Anhang. 
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gaben bestehender erfolgen mußte, so daß die bayerischen Regimenter sämtlich nur 
aus je fünf fahrenden Batterien — ausschließlich etwa vorhandener reitender — be 
standen. lim bei der Aufstellung der neuen Formationen mit möglichst wenig Per 
sonal und Pferden auszukommen, wurden die Etats der Batterien zum Teil gekürzt * 4 ). 
Gleichzeitig mit der Neuorganisation wurde in jedem Armeekorps eine fahrende 
Abteilung mit leichten Feldhaubihen bewaffnet bzw. umbewaffnet?). 
Rach Durchführung der Neuorganisation verfügte somit in der Kriegs- 
formation des Heeres unter Fortfall der Korps-Artillerie^) jede mobile aktive 
Infanterie-Division planmäßig über eine Feldartillerie-Vrigade (zwei Regimenter) 
mit insgesamt zwölf Kanonen- oder neun Kanonen- und drei Haubih-Vatterien zu je 
sechs Geschützen (72 Feldkanonen bzw. 54 Feldkanonen und 18 leichte Feldhaubihen), 
jede mobile Kavallerie-Division über eine reitende Abteilung mit zwei Kanonen- 
Batterien (12 Feldkanonen). Die an dieser Ausstattung in der Friedensorganisation 
fehlenden Formationen mußten bei einer Mobilmachung neu aufgestellt 4 ) oder der 
Reserve-Feldartillerie entnommen werden. 
Eine weitere Änderung in der Kriegsformation der Feldartillerie erfolgte eben 
falls im Zusammenhange mit ihrer Neuorganisation. Zugunsten einer erhöhten Be 
weglichkeit der Gefechtseinheiten wurde die Zahl der Munitionsfahrzeuge einer 
kriegsmäßig formierten Batterie von neun auf sechs — entsprechend der Anzahl der 
Geschütze — herabgesetzt. Dafür sollte jedoch im Hinblick auf den erhöhten Munitions 
bedarf der neu eingeführten Geschütze (Feldkanone 96, leichte Feldhaubihe 98) jedes 
mobile aktive und Reserve-Regiment mit einer leichten Munitions-Kolonne zu 
21 Munitionswagen, Regimenter mit einer Haubitz-Abteilung außerdem noch mit 
je einer l. F. H.-Munitions-Kolonne, ferner die mobilen Kavallerie-Divisionen mit 
je einer leichten Munitions-Kolonne zu 8 Artillerie-Munitions- und 7 Infanterie- 
Patronenwagen ausgestattet werden^). Gleichzeitig wurde aus denselben Gründen eine 
Vermehrung der bisherigen Munitions-Kolonnen der Feldartillerie auf planmäßig 
8 für jedes normal gegliederte mobile Armeekorps (7 Artillerie- und 1 F. H.- 
Munitions-Kolonne) — unter Herabsetzung der Fahrzeugzahl von 23 auf 
21 Munitionswagen — in die Wege geleitet, so daß jede der beiden Munitions- 
Kolonnen-Abteilungen eines Armeekorps künftig planmäßig aus vier Munitions 
Kolonnen für Feldartillerie und wie bisher aus zwei Infanterie-Munitions-Kolonnen 
bestehen sollte. Für jede Reserve-Division blieben wie bisher planmäßig je zwei 
Reserve-Artillerie- und Infanterie-Munitions-Kolonnen vorgesehen; Landwehr- und 
Landsturm-Feldartillerie besaßen keine Munitions-Kolonnen. 
Fußartillerie. 
Der Wunsch der Fußartillerie, wieder in engere Verbindung zum Feldheere 
zu treten und damit auch im Feldkriege Verwendung zu finden, sollte Ende der acht 
4 ) Tabelle 10. 
2) Ausgenommen das Gardekorps, für das aber eine Haubitz-Abteilung des 
Lehr-Regiments zur Verfügung stand. In Bayern hatten die Haubitz-Abteilungen 
aus dem angegebenen Grunde nur je zwei Batterien. 
3) An die Stelle der bisherigen Korps-Artillerie trat meist ein Bataillon der 
schweren Artillerie des Feldheeres (Anhang S. 380). 
4 ) Aus dem Lehr-Regiment sollten bei einer Mobilmachung — unter Neuauf 
stellung einer Abteilung — zwei zu einer Brigade zusammengefaßte Regimenter ge 
bildet werden. — 5 ) Näheres Tabelle 20.
	        
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