Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

Die militärische Rüstung — Anhang. 
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b) die Errichtung von 21 Abteilungen (63 fahrenden Batterien) als Stämme für 
Aufstellung der planmäßig vorgesehenen Reserve-Regimenter, 
c) eine Friedensgliederung der Brigaden — entsprechend der Kriegsgliede 
rung — bereits zu je drei Regimentern. 
Von diesen Vorschlügen brachte die Heeresverstärkung von 1890 außer einer 
Anzahl von Stäben zunächst die Bildung von 71*) und das Friedenspräsenzgeseh 
von 1893 die Errichtung von weiteren 63 fahrenden Batterien?), so daß die Friedens- 
regimenter, deren Zahl keine den Verdyschen Forderungen entsprechende Vermehrung 
erfuhr, fast durchweg aus je vier, teilweise aus je fünf Abteilungen zu je drei bzw. 
zwei fahrenden oder reitenden Batterien bestanden. Als Friedensstärke erhielt die 
Mehrzahl der Batterien den mittleren Etat für sechs bespannte Geschütze und nur 
wenige fahrende neben den für die mobilen Kavallerie-Divisionen vorgesehenen rei 
tenden Batterien den hohen Etat für sechs bespannte Geschütze und zwei bespannte 
Munitionswagen; doch mußte sich noch eine beträchtliche Anzahl von fahrenden 
Batterien mit dem niedrigen Etat für vier bespannte Geschütze begnügen. 
Rach Durchführung dieser Vermehrungen konnte jedes Armeekorps in seiner 
Kriegsformation durchschnittlich zwei Divisions-Artillerie-Regimenter zu je sechs 
fahrenden Batterien und ein Korps-Artillerie-Regiment zu acht bis elf fahrenden 
oder reitenden Batterien unter einem bei der Mobilmachung neu aufzustellenden 
Regimentsstabe, jede Kavallerie-Division eine reitende Abteilung zu zwei Batterien 
erhalten. Jedoch machte die seit Mitte der neunziger Jahre für den Mobilmachungs- 
fall vorgesehene Aufstellung weiterer Armeekorps 3 ) außer teilweisen Einschränkungen 
in der planmäßigen Ausstattung der Korps mit Feldartillerie die Heranziehung 
mehrerer Reserveformationen erforderliche). Ihre Anzahl hatte sich, wenn auch 
nicht in gleichem Maße wie die der aktiven Formationen, ebenfalls vermehrt, weniger 
freilich durch Aufstellung neuer Regimenter als durch Vergrößerung ihres Bestandes 
an Batterien. Unbeschadet der Abgaben von Reserve-Feldartillerie an die aktive 
Armee konnte somit die Mehrzahl der planmäßigen Reserve-Divisionen je ein 
Reserve-Regiment zu acht, der Rest wie früher ein Regiment zu sechs fahrenden 
Batterien erhalten^). Allerdings war in der Zusammensetzung der Reserveformationen 
zugunsten der aktiven Feldartillerie seit Ende der neunziger Jahre eine gewisse Ver 
schlechterung durch Fortfall der Bestimmung aktiver Kadres als Stämme für die 
Aufstellung von Reserveformationen eingetreten. Überdies war das Anwachsen der 
Reserve-Feldartillerie infolge Mangels an Personal, Geschützen und Gerät vor 
wiegend auf Kosten der Landwehr-Feldartillerie erfolgt, deren Formationszahl bis 
auf insgesamt zehn Batterien zurückging, von denen einige mobile, d. h. mit Geschützen 
und Munitionswagen ausgestattete Batterien gemischten Landwehr-Brigaden zugeteilt 
werden sollten^). * 2 
T ) Einschließlich einer (dritten) Lehr-Vatterie, die mit den beiden vorhandenen 
zu einer Lehr-Abteilung zusammengefaßt wurde. 
2) Einschließlich einer (zweiten) Lehr-Abteilung (drei Batterien). 
3 ) Text-Band S. 49 f. 
4 ) Tabelle 9. 
5 ) Als Crsatz-Kadres für die Reserve-Feldartillerie wurden die Landwehr- 
formationen schon seit Anfang der neunziger Jahre nicht mehr in Anspruch genommen; 
als solche waren vielmehr in jedem Korpsbezirk bei einer Mobilmachung eine, ver 
einzelt zwei Reserve-Crsatz-Vatterien zu errichten.
	        
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