Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

II. Von )$$$ bis zur Jahrhundertwende. 
Zu Text-Band Kapitel II. 
Hierzu Tabellen 5 bis 10, 20 und Skizze d und c. 
Infanterie (Jäger). 
Aus den bei 15 preußischen Regimentern befindlichen vierten Bataillonen waren 
Anfang 1890 zur Formierung des XVI. und XVII. Armeekorps^) fünf neue Regi 
menter zu je drei Bataillonen gebildet worden, so daß sämtliche 171 Infanterie-Regi 
menter des Friedensstandes nunmehr wieder in je drei Bataillone gegliedert waren. 
Die Friedens st ärke betrug nach dem damaligen Stande bei der großen 
Mehrzahl der Bataillone durchschnittlich je 556 Unteroffiziere und Mann (niedriger 
Etat), bei dem Rest, vorwiegend bei den Truppen der westlichen Korpsbezirke, 
660 Unteroffiziere und Mann (hoher Etat) * 3 ). Das Programm des Kriegsministers 
v. Verdy sah als Einheits-Friedensstärke für sämtliche Bataillone den noch um einige 
ünteroffizierstellen vermehrten hohen Etat vor; von dieser Forderung brachte die 
Heeresvermehrung von 1890 außer geringen sonstigen Ctatsänderungen zunächst im 
wesentlichen nur die Heraufsetzung einer Anzahl Bataillone vom niedrigen auf einen 
neuen mittleren Etat von 600 Köpfen. 
Durch die Einführung der zweijährigen Dienstzeit gewann die Frage der 
Friedensstärken bei der Infanterie wie auch bei den anderen Waffengattungen aus 
Ausbildungs- und vornehmlich aus Mobilmachungsgründen eine neue, wesentlich 
erhöhte Bedeutung. Bei dreijähriger Dienstzeit besaß eine Formation — gleiche 
Friedensstärke vorausgesetzt — mit mindestens zwei Jahrgängen einen erheblich grö 
ßeren Bestand an ausgebildeten Mannschaften („Ausrückestärke") als bei zweijähriger 
Dienstzeit. Letztere machte, namentlich während der Zeit der Rekrutenausbildung, 
nur einen ausgebildeten Jahrgang verfügbar, so daß der Crgänzungsbedarf für die 
Mobilmachung größtenteils durch Angehörige des Veurlaubtenstandes gedeckt werden 
mußte, wodurch Mobilmachungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der aktiven For 
mationen entsprechend beeinträchtigt wurden 3 ). lim auch bei zweijähriger Dienstzeit 
für eine Mobilmachung jederzeit einen möglichst starken Stamm ausgebildeter Mann 
schaften verfügbar zu haben, war es naturgemäß erwünscht, alle Friedenskadres so stark 
zu machen, wie es die Rücksicht auf die Ausbildung zuließ. Die Verdysche For 
derung, allen Bataillonen den hohen Etat zu geben, erfuhr daher durch den Übergang 
zur zweijährigen Dienstzeit eine vertiefte Begründung. Die Wehrvorlage von 1893 
beschränkte sich indesien darauf, den hohen Etat von 660 ünteroffizieren und Mann 
nur für etwa 50 weitere Bataillone — hauptsächlich bei der Garde und in den östlichen 
Korpsbezirken —, für die nach wie vor große Mehrzahl der Bataillone aber nur 
x ) Text-Band S. 22. 
2) Von den hier genannten Durchschnittsstärken der preußischen Truppenteile 
wichen namentlich die Truppenetats in den Kontingenten mit eigener Militär 
verwaltung häufig etwas ab. Das gilt auch für die Folge bei allen weiteren Stärke 
nngaben (Vorbemerkungen zu Tabelle 1, Ziffer B). 
3 ) Text-Band S. 32. 
*Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft — Anlage-Band. 
24
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.