Volltext: Regesten aus dem Salbuch der Gotteshäuser des Landgerichtes Mauerkirchen (1579)

Regesten aus (lern Saibuch der Gotteshäuser des Land¬ 
gerichtes Mauerkirchen (1579). 
Von Dr. Franz Berger. 
Im Zusammenhänge mit der allmählichen Durch¬ 
führung der Gegenreformation stand die Sorge für die 
Erhaltung der Stiftungen, die in früheren Zeiten an 
die Gotteshäuser oder Bruderschaften gemacht worden 
waren. Ihr jährliches Erträgnis mußte in den Kirchen¬ 
rechnungen ausgewiesen werden, die der Landrichter 
aufzunehmen hatte, wenn die Vogteirechte nicht einem 
Stifte oder einem Adeligen zustanden. 
Über einen großen Teil dieser Stiftungen waren 
keine Urkunden mehr vorhanden. Man konnte sich bei 
der Einforderung nur darauf berufen, daß sie bisher ohne 
Weigerung gereicht worden waren. Um nun bei aus¬ 
brechenden Streitigkeiten eine rechtliche Grundlage für 
diese Verpflichtungen zu haben, mußte auf Befehl Herzog 
Albrechts V. vom 24. April 1579 gemäß der übersandten 
Instruktion ein Verzeichnis der ewigen Gilten der 
Pfarrkirchen, Filialen und Bruderschaften im Land¬ 
gerichte Mauerkirchen mit Angabe der noch vor¬ 
handenen Urkunden angelegt werden. 
Der Ausführung dieses Befehles verdankt das 
„Saibuch aller ewigen Gilten und Stiften 
der Gotteshäuser und Bruderschaften des 
fürstl. Landgerichtes Mauerkirchen, so bei 
Joachim Sträßl, Landrichter daselbst, auf¬ 
gerichtet und durch mich Hans Bartholomaeus 
Pretzenstainer, Gerichtsschreiber, beschrieben 
worden ist de anno 1579“, dem vorliegende Re¬ 
gesten entnommen sind, seine Entstehung.1) 
ZunächstmögefolgendeTabelle eine Übersicht bieten: 
9 Im Diözesan-Archiv Linz. 110 Fol. 22X30. 
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