Volltext: Das Schulwesen des Innviertels im XVI. Jahrhundert

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übrigen Lehrer sich befand. In Zell an der Pram (einer Filiale von Raab) 
lebte ein Lehrer Lorenz auS Nürnberg, der gleichfalls nur 2 Schüler unter, 
richtete, der also eigentlich mehr oder minder MeSner und seine« „sonstigen 
Handwerke« ein Schneider" war, wie der VtsttationSbericht sagt. Der deutsche 
Schulmeister in Braunau, Christoph Gärner, war zuvor Tuchmacher gewesen 
und erst seit zwei Jahren im Lehramte. 
Die Besoldung des Lehrers bestand in dem Schulgelde, da« nicht 
allein wegen der Anzahl der Schüler unbestimmt war, sondern auch in ver» 
schiedener Höhe genommen wurde. In der Stadt betrug das Schulgeld für 
einen deutschen Schüler, der Lesen und Rechnen lernte, im Quatember 15 kr., 
also im Jahre 1 fl. (= 60 kr.). DaS Erträgnis auS dem Schulgelde ist im 
Durchschnitte daher zwischen 30—50 fl. jährlich zu veranschlagen. Aber 
nicht überall war der Betrag so hoch. In Alt heim nahm der Lehrer 
Schickswohl, der 14 Kinder unterrichtete, teilweise nur 10, teilweise 12 kr., 
„darnach die Person ist", wie er sich den Visitatoren gegenüber ausdrückte. 
Seine Einkünfte auf Grund des Schulgeldes waren daher verhältnismäßig 
sehr gering. Zum Schulgelde kam wohl fast überall die Sammlung, 
deren Erträgnis wir für gewöhnlich nicht kennen. Nach einer einzigen An» 
gäbe für die Schule in Raab betrug sie dort 10 Metzen Korn. Noch 
weniger sind wir über das Einkommen aus dem Kirchendienste unterrichtet. 
Im allgemeinen dürfen wir daS Einkommen eines Lehrers dem eines 
Kooperators der damaligen Zeit gleichsetzen. Wie dieser ist auch mancher 
Lehrer an daS Hauswesen deS Pfarrers gebunden, wie in Ullendorf» Raab und 
Aurolzmünster. Der Stadtlehrer aber führte vielfach selbst ein größeres Haus, 
dem die untergeordneten Lehrer angehörten. Der Lateinlehrer in Braunau 
gab auch seinen 9 adeligen Schülern Wohnung und Verpflegung, hatte demnach 
ein kleines Konvikt. 
Die Entlohnung des Lehrers, die in manchen Orten wohl ausreichend 
gewesen sein mag, erschien auch der damaligen Zeit vielfach als zu gering. 
Dies ersehen wir schon auS der bayerischen Landesordnung vom Jahre 1553: 
Wo die Mittel für geschickte Lehrer fehlen, sollen mit Bewilligung der Re» 
gicrung vakante Pfründen, Bruderschaften und Zechschieine herangezogen 
werden können. Sicherlich hat hierin daS protestanttsche Beispiel nachgewirkt. 
Wie unS der Btsitationbericht zeigt, war davon deS öfteren Gebrauch gemacht 
worden. So in Braunau, Ried und Schärding, wo die Bürger ein freieres 
Verfügungsrecht über Stiftungen ihrer Vorfahren hatten. In Braunau 
mußte eine Bruderschaft dem Schulmeister jährlich 7 Pfund zu einer Besse» 
rung geben. In Ried war seit 10 Jahren die Schusterzeche dazu verhallen 
worden, dem Lehrer 7 fl. als Aufbesserung zu geben, trotzdem sich die Zech. 
Pröpste darüber beschwerten. In Schärding unterhielt der Rat von dem 
Einkommen zweier Benefizien sowohl den Schulmeister als den Cantor 
(Sänger, d. i. zweiten Lehrer.) 
Die Ueberwachung der Schule war äußerst mangelhaft. Nach dem 
VisttationSberichte erscheint tn Braunau der Prädikant als Schulinspektor. 
Er halte dem Kantor befohlen, mit den Kindern den kleinen Katechismus 
Luthers zu lesen. In Schärding visitierten die Zechpröpste jährlich 3—4 
mal die deutsche Schule, ohne daß sie, wie e- sich von selbst versteht, dem 
Lehrer irgend welche Weisungen gegeben hätten. In andern Orten ist der
	        
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