Volltext: Statuten für den Consum-Verein in Linz

J. Zweck des Vereins. 
8. 1. 
Der Consum-Verein hat den Zweck, die für den 
Bedarf seiner Mitglieder erforderlichen Proviant⸗Gegen⸗ 
stände durch den im Vereinswege ermoͤglichten Ankauf 
im Großen und an direkter Queule zu moͤglichft billigen 
Preisen wie auch in guter Qualität herbezzuschaffen und 
ausschließlich an seine Mitglieder verkaufen zu lassen. 
lI. Gliederung des Vereins. 
8. 2. 
Der Verein wird aus Beförderern und Mit— 
gliedern gebildet. 
8. 3. 
Beförderer des Vereins sind Diejenigen, welche 
zwar nicht an den Vortheilen des Vereinsunternehmens 
Antheil nehmen aber doch dem Vereine 
a. durch unverzinsliche Darlehen oder — 
b. durch beliebige Geld⸗ oder Natural-Unterstützungen 
oder 
c. durch unentgeltliche Leistungen und sonstige Begün— 
stigungen 
behilflich sind. 
8. 4. 
Mitglieder des Vereins sind Diejenigen, welche 
nach Erfüllung der statutengemäßen Eintritts-Bedingungen 
in den Verein aufgenommen werden.
	        
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