Volltext: Statuten für den Consum-Verein in Linz

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CO. 
Kein Mitglied übernimmt außer seinen statutenge— 
mäßen Verpflichtungen eine was immer für Namen ha⸗ 
bende Haftung. 
VII. Allgemeine Bestimmungen. 
8. 37. 
Die Generalversammlung tritt ordentlicher Weise 
jährlich einmal im Monate März zusammen. Sie muß 
ferner einberufen werden, wenn der Verwaltungsrath 
oder ein Drittheil der Vereinsmitglieder es verlangen. 
8. 38. 
Die Einberufung der Generalversammlung geschieht 
immer durch den Verwaltungsrath mittels der in Linz 
erscheinenden Zeitungsblätter. 
8. 39. 
In der Generalversammlung führt der Vorstand 
F serwaltungsrathes oder dessen Stellvertreter den 
orsitz. 
8. 40. 
Die Generalversammlung hat' folgende Befugnisse: 
a. Sie wählt den Verwaltungsrath. J 
b. Sie pruͤft die Geschäftsführung des Verwaltungs— 
rathes überhaupt, prüft und genehmigt die Gene— 
ral⸗Rechnung durch gewählte Revidenten und erledigt 
den Rechenschaftsbericht des Verwaltungsrathes. 
Sie bestimmt die Honorare für den Sekretär, Buch— 
führer und Cassier.
	        
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