Volltext: Postanzeiger für Linz und Salzburg

39 
Schweiz, Serbien, Tunis bis 1000 Franken, den Niederlanden und Niederländisch-Ost- 
indien bis 480 fl. holländisch, Dänemark, Norwegen und Schweden bis 720 K skandinavi 
scher Währung. Gebühr wie für einen rekommandierten Brief. Der einzuziehende 
Betrag muß im Postauftrage in der Währung des Bestimmungslandes angesetzt sein. 
Die Zahl der Forderungsdokumente ist im Inlandsverkehre und im Verkehre mit 
Ungarn, sowie Bosnien und Herzegowina auf fünf beschränkt, im Verkehre mit dem 
Auslande unbeschränkt, jedoch dürfen die Forderungsdokumente nicht auf mehr als 
f ünf Schuldner lauten. Von der eingehobenen Gesamtsumme wird die Einzugsgebühr 
von 10 h für jedes eingelöste Forderungsdokument (im Auslandsverkehr die allfällige 
österreichische Stempelgebühr), sowie die Postanweisungsgebühr abgezogen. 
Bei Postaufträgen wird dem Absender im gleichen Maße wie für einen rekomman 
dierten Brief, beziehungsweise wie für eine Postanweisung gehaftet. 
V. Nachnahmesendungen. 
% 
1. Im Inlandsverkelire und im Verkehre mit Ungarn, a) Briefe mit Wert und 
Pakete bei allen Postämtern bis 1000 K Nachnahme. — Außer dem tarifmäßigen Post 
porto ist’ noch eine Provision zu entrichten, und zwar 2 h für je 4 K, mindestens jedoch 
12 h; b) rekommandierte Briefpostsendungen mit Nachnahme bis 
1000 K. Bezüglich der Gebühren hiefür wie Punkt 3. 
2. Im Verkehre mit Bosnien und Herzegowina. Nachnahmesendungen nach und 
aus Bosnien und Herzegowina als rekommandierte Briefpostsendungen und als Briefe 
mit Wert und Pakete sind bis 1000 K zulässig. Provision wie im Inlandsverkehre. 
3. Im Verkehre mit dem Auslande. Nachnahmebelastung zulässig bei 
rekommandierten Sendungen, Wertbriefen, W ertschachl ein, 
Postpaketen und Postfrachtstücken: bis 1000 K (= : 800 Mark = 
1000 Franken = 1000 Lei [rumänisch] = 500 fl. holländisch — 720 Kronen 
skandinavischer Währung.) (Siehe amtl. Briefpost-, bezw. Paketposttarif.) Der Nach 
nahmebetrag muß bei rekommandierten Brief Sendungen, Wertbriefen und Wert 
schachteln immer in der Währung des Bestimmungslandes, bei Postpaketen und Post 
frachtstücken in der Kronenwährung angegeben sein. — Für Postfrachtstücke, 
beziehungsweise Postpakete beträgt die nebst dem Porto zu erhebende Nachnahme 
provision im Verkehre mit Deutschland und der Schweiz 2 li für je 2 K, mit Serbien und 
Montenegro 2 h für je 4 K, immer aber mindestens 12 h, im Verkehre mit den übrigen 
Ländern 20 h für je 20 K. — Bei Wertbriefen (Wertschachteln) mit Nachnahme und bei 
rekommandierten Nachnahmesendungen wird für die Beförderung die gewöhnliche 
Gebühr wie für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme gezahlt; von dem einge 
hobenen Nachnahmebetrage wird die für eine Postanweisung des gleichen Betrages 
nach dem Ursprungslande der Sendung entfallende Taxe und die Einzugsgebühr von 
10 h = 10 Centimes abgezogen. — Die Ausfolgung der Sendung darf nur nach Berichti 
gung des Nachnahmebetrages stattfinden. Wird derselbe innerhalb sieben Tagen 
nicht, eingelöst, so wird die Sendung, auch wenn sie „poste restante 1 ' lautet, an den 
Aufgabsort zurückgeleitet, beziehungsweise zurückgemeldet. 
Die Höhe des Nachnahmebetrages ist für die Haftungsfrage der Postanstalt 
(Siehe I und II, beziehungsweise III) gleichgültig.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.