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Schweiz, Serbien, Tunis bis 1000 Franken, den Niederlanden und Niederländisch-Ost-
indien bis 480 fl. holländisch, Dänemark, Norwegen und Schweden bis 720 K skandinavi
scher Währung. Gebühr wie für einen rekommandierten Brief. Der einzuziehende
Betrag muß im Postauftrage in der Währung des Bestimmungslandes angesetzt sein.
Die Zahl der Forderungsdokumente ist im Inlandsverkehre und im Verkehre mit
Ungarn, sowie Bosnien und Herzegowina auf fünf beschränkt, im Verkehre mit dem
Auslande unbeschränkt, jedoch dürfen die Forderungsdokumente nicht auf mehr als
f ünf Schuldner lauten. Von der eingehobenen Gesamtsumme wird die Einzugsgebühr
von 10 h für jedes eingelöste Forderungsdokument (im Auslandsverkehr die allfällige
österreichische Stempelgebühr), sowie die Postanweisungsgebühr abgezogen.
Bei Postaufträgen wird dem Absender im gleichen Maße wie für einen rekomman
dierten Brief, beziehungsweise wie für eine Postanweisung gehaftet.
V. Nachnahmesendungen.
%
1. Im Inlandsverkelire und im Verkehre mit Ungarn, a) Briefe mit Wert und
Pakete bei allen Postämtern bis 1000 K Nachnahme. — Außer dem tarifmäßigen Post
porto ist’ noch eine Provision zu entrichten, und zwar 2 h für je 4 K, mindestens jedoch
12 h; b) rekommandierte Briefpostsendungen mit Nachnahme bis
1000 K. Bezüglich der Gebühren hiefür wie Punkt 3.
2. Im Verkehre mit Bosnien und Herzegowina. Nachnahmesendungen nach und
aus Bosnien und Herzegowina als rekommandierte Briefpostsendungen und als Briefe
mit Wert und Pakete sind bis 1000 K zulässig. Provision wie im Inlandsverkehre.
3. Im Verkehre mit dem Auslande. Nachnahmebelastung zulässig bei
rekommandierten Sendungen, Wertbriefen, W ertschachl ein,
Postpaketen und Postfrachtstücken: bis 1000 K (= : 800 Mark =
1000 Franken = 1000 Lei [rumänisch] = 500 fl. holländisch — 720 Kronen
skandinavischer Währung.) (Siehe amtl. Briefpost-, bezw. Paketposttarif.) Der Nach
nahmebetrag muß bei rekommandierten Brief Sendungen, Wertbriefen und Wert
schachteln immer in der Währung des Bestimmungslandes, bei Postpaketen und Post
frachtstücken in der Kronenwährung angegeben sein. — Für Postfrachtstücke,
beziehungsweise Postpakete beträgt die nebst dem Porto zu erhebende Nachnahme
provision im Verkehre mit Deutschland und der Schweiz 2 li für je 2 K, mit Serbien und
Montenegro 2 h für je 4 K, immer aber mindestens 12 h, im Verkehre mit den übrigen
Ländern 20 h für je 20 K. — Bei Wertbriefen (Wertschachteln) mit Nachnahme und bei
rekommandierten Nachnahmesendungen wird für die Beförderung die gewöhnliche
Gebühr wie für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme gezahlt; von dem einge
hobenen Nachnahmebetrage wird die für eine Postanweisung des gleichen Betrages
nach dem Ursprungslande der Sendung entfallende Taxe und die Einzugsgebühr von
10 h = 10 Centimes abgezogen. — Die Ausfolgung der Sendung darf nur nach Berichti
gung des Nachnahmebetrages stattfinden. Wird derselbe innerhalb sieben Tagen
nicht, eingelöst, so wird die Sendung, auch wenn sie „poste restante 1 ' lautet, an den
Aufgabsort zurückgeleitet, beziehungsweise zurückgemeldet.
Die Höhe des Nachnahmebetrages ist für die Haftungsfrage der Postanstalt
(Siehe I und II, beziehungsweise III) gleichgültig.