Volltext: Bittere Wahrheiten!

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sich. Die Regietungsfotmen in der ganzen wett ha 
ben sich eben überlebt und die Parlamente sind morsd) 
geworden, überall erhebt der neue Geist sein Haupt 
und verlangt Reformen. 
Überall haben die Parlamente weit über den 
Rahmen ihrer ursprünglichen Bestimmung als gesetz 
gebende Gewalt hinausgegriffen, haben sich auch die 
ausübende und richterliche Gewalt angemaßt, und 
da sie eben nicht wahre Volkshäuser, sondern nur 
Parteivertretungen sind, haben sie nicht den Linfluß 
des Volkes auf die Regierung gehoben, sondern eine 
gänzlich einseitige Entwicklung, Verschwendung und 
Mißwirtschaft hervorgerufen. Um dies für die Zu 
kunft unmöglich zu machen, ist es notwendig, die 
Staatsgewalt organisch und klar nach ihren ver 
schiedenen Zweigen zu trennen, diese Dienstzweige 
wohl alle der Kontrolle der Nationalversammlung 
und damit dem Volkswillen zu unterstellen, aber 
nicht alle ausübende Gewalt im Parlament zu ver 
einigen. 
wenn wir uns also ein neues System freier 
Volksregierung schaffen wollen, könnten wir dies in 
folgender Gliederung tun: 
1. ) Lin Volkshaus ohne Parteien, wie früher 
erläutert, als rein gesetzgebende Gewalt. 
2. ) Vom Volkshaus aus den bewährten Staats 
beamten gewählt, sämtliche Staats- und Unterstaats 
sekretäre, als reine Regierungsgewalt, 
die dem Volkshaus verantwortlich ist. 
3. ) Durch Volksabstimmung aus dem Volkshause 
gewählt, ein Reichsoerweser und zwei Stellvertreter, 
als obersteStaatsgewalt und Kontrolle der 
Regierung. 
4. ) vom Volkshaus aus dem Richterstande des 
ganzen Landes gewählt, ein unabhängiger, unab 
setzbarer oberster Gerichtshof, als höchste richter 
liche Gewalt. 
5. ) In besonders wichtigen oder strittigen Fällen 
soll immer die allgemeine volksabstim-
	        
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