Volltext: Was will der Heimatblock?

34 
koppelung ermöglicht. Die Listenkoppelung würde auch die berufsständische 
Gliederung der Wählerschaft, wie wir sie anstreben, ermöglichen und den 
Uebergang zum berufsständischen Wahlsystem erleichtern. Noch notwendiger 
ist es, dem Wähler das Recht zu geben, seine Kandidaten selbst zu be 
stimmen und sich nicht dem Diktat der Parteileitungen fügen zu müssen. 
Wir fordern daher 
die Wahlreform im Sinne der Listenkoppelung und der Listenköpfung. 
Die „Zweigeleisigkeit" der Verwaltung, nämlich das Nebenein 
ander der Landesverwaltung (Landhaus) und der Bundesverwaltung) (ehe 
malige Statthalterei) hat seinerzeit einen breiten Raum in der öffent 
lichen Diskussion eingenommen und man hat sich von der Verschmelzung 
dieser beiden Verwaltungskörper eine wesentliche Verbesserung und Ver 
billigung der Verwaltung erwartet. Tatsächlich wurde diese Verschmelzung 
in Oberösterreich nur am Papier, niemals aber praktisch durchgeführt, 
obwohl es an Vorschlägen für eine Verbesserung und zeitgemäße Einrichtung 
der Landesverwaltung nicht gefehlt hat. Hier waren eben politische Beden 
ken und Einflüsse stärker als sachliche Erwägungen. 
Wir fordern 
die Reorganisation der Landesverwaltung nach rein sachlichen, den Be 
dürfnissen der Wirtschaft entsprechenden Gesichtspunkten. 
ii. Der Lan-eshaushalt. 
Schon in unserem Programm zum Nationalrat haben wir ganz 
allgemein die Forderung aufgestellt, daß die Gebarung mit öffentlichen 
Mitteln unter öffentliche Kontrolle zu stellen ist. Die Geheimnistuerei im 
oberösterreichischen Landeshaushalt geht so weit, daß die Oeffentlichkeit 
über die Einzelheiten des Landesbudgets überhaupt nicht informiert und 
mit ganz unzulänglichen summarischen Aufstellungen in der Tagespresse 
abgefunden wird. 
Wir fordern 
die alljährliche Veröffentlichung des Landeshaushaltes im Landesgesetz 
blatte in derselben eingehenden Art, wie das Bundesfinanzgesetz alljährlich 
im Bundesgesetzblatt verlautbart wird. 
Dichter noch ist der Schleier, der über die Gebarung der Landes 
anstalten und über die Beteiligung des Landes an Privatunternehmungen 
gebreitet ist. In letzterer Hinsicht ist nur bekannt, daß das Land und 
damit der Steuerträger durch solche Beteiligungen schwere Verluste erlitten 
hat. 
Wir fordern daher: 
Ueber alle Betriebe und Anstalten des Landes sind kaufmännische 
Bilanzen zu führen, die alljährlich durch Druck zu veröffentlichen sind. 
Durch Landesgesetz ist vorzuschreiben, daß diese Bestimmung auch auf 
sämtliche Gemeindebetriebe in Oberösterreich Anwendung findet. 
Wir fordern weiter: 
Die Verwendung von Geldern des Landes und oberösterreichischer 
Gemeinden zum Zwecke Per Beteiligung an Privatunternehmungen ist zu 
verbieten.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.