Z. All.
Jas Programm
zum vbeMmMWon Landtag.
i. Verfassung und Verwaltung.
Das Land Oberösterreich wird nicht nach dem Grundsatz der Mehr
heit (wie etwa das Land Tirol), sondern nach dem Grundsatz des Pro
porzes regiert. Wenngleich die antimarxistischen Parteien im oberösterrei
chischen Landtag über die Zweidrittelmehrheit verfügen, so hat nach unserer
Landesverafssung auch die sozialdemokratische Partei in der Landesregie
rung Sitz und Stimme.
Die Anhänger des parlamentarischen Systems behaupten, sein Vorzug
bestünde darin, daß eine Mehrheit regiert und eine Minderheit als Opposi
tion kontrolliert. Auch dieser einzige Vorteil des parlamentarischen Systems
fällt bei der Proporzregierung weg. Tatsächlich haben wir in Oberösterreich
trotz allen antimarxistischen Geschreies der bürgerlichen Parteien seit Jahr
und Tag keine Opposition und keine Kontrolle. Das Land wird in Wirk
lichkeit von den Parteihäuptern der Marxisten und der Antimarxisten
einträchtig verwaltet, meist hinter verschlossenen Türen mit geheimen „in
ternen" Abmachungen (zu deutsch Packeleien). Der Kampf gegen die Mar
xisten ist nichts als Theaterdonner, gut, um die Wähler zur Wahlurne
zu bringen. Nach der Wahl herrscht verständnisvolle Eintracht. Das parla
mentarische System nach dem Mehrheitsprinzip ist schlecht, aber Proporz
regierungen sind erst recht die Grundlage schrankenloser Bonzenherrschaft.
Wir verlangen daher
die Abänderung der Landesverfaffung in der Art, daß die Proporzregierung
abgeschafft wird.
Die Wähler aus allen Parteien verlangen seit Jahr und Tag
eine grundlegendere Reform des Wahlrechtes. Alle Parteien haben diese
Reform versprochen, im entscheidenden Augenblick wird sie aber aus Eigen
sucht der Parteileitungen immer wieder vereitelt. Es ist in der mannigfal
tigen Gliederung der antimarxistischen Wähler begründet, daß sich ihre
Zusammenfassung in starren Einheitslisten als undurchführbar erwiesen hat.
Wir brauchen daher, so lange wir das parlamentarische System haben,
eine losere Form der Wahlgemeinschaft und diese wird nur durch die Listen-
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