Volltext: Was will der Heimatblock?

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Die primitivste und ursprünglich einzige Form der sozialen Fürsorge 
ist die Armenfürsorge, im Laufe der Zeit sind die Unfallversicherung, die 
Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die — heute noch nicht 
in Kraft stehende — Invalidität^ und Altersversicherung, als neuzeitliche 
Formen der sozialen Fürsorge zugewachsen. Als Folgeerscheinungen des 
Krieges sind überdies die Kriegsbeschädigtenfürsorge und die Kleinrentner 
fürsorge entstanden. Die Forderung, die wir erheben ist nun die, daß alle 
diese Versicherungszweige zu einer Volksversicherung verschmolzen 
werden, die mit dem System der S o z i a l s p a r k a s s e verbunden ist. 
Die Gründe, die uns zu diesem Vorschlage veranlassen, liegen auf der Hand. 
Heute herrscht ein steter Kampf zwischen den Versicherungsträgern. Die 
Gemeinde, die alle Armenlasten zu tragen hat, sucht den Mittellosen in die 
Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung abzudrängen, dasselbe 
feindliche Verhältnis besteht zwischen der Arbeitslosen- und Krankenversiche 
rung, da jeder Anstalt nur die eigene Entlastung, nicht die Entlastung der 
Allgemeinheit am Herzen liegt. Dazu kommen politische Strömungen und 
örtliche Verschiedenheiten, die den Aufbau der sozialen Fürsorge komplizieren 
und einen fortwährenden Wechsel ausscheidender und eintretender Mitglieder 
mit sich bringen. Eine Flut von Papier wird dabei verschmiert für Umschrei 
bungen und Verrechnungen, Streitschriften und Rekurse; die Verwaltungs 
kosten steigen ins Uferlose und fressen die eingezahlten Beträge auf. Der 
Versicherte ist derzeit an dem Gedeihen des Instituts nicht interessiert, die 
Zahl derer, die herauszuschinden trachten, was nur möglich ist, ist groß. Der 
Verband der oberösterreichischen Krankenkassen hat unlängst einen Aufruf 
erlassen, in dem ausgeführt wird, daß von 100 krankgemeldeten Mitgliedern 
nur 30 wirklich krank sind, während 70 Prozent das Krankengeld zu Unrecht 
beziehen! Dieser Zustand ist unhaltbar. 
Unser Vorschlag geht nun dahin, daß die gesamte soziale Fürsorge 
einschließlich der Armenfürsorge in einem staatlichen Institut vereinigt wird. 
Jeder Lohn- und Gehaltsempfänger zahlt einen bestimmten Prozentsatz seines 
Einkommens ein und ist damit in allen Versicherungszweigen versichert. Die 
Teilung zwischen dem Beitrage des Dienstgebers und des Dienstnehmers 
bleibt dabei unberührt. Als unterste Stellen des staatlichen Institutes werden 
am flachen Lande die Gemeindeämter im übertragenen Wirkungs 
kreise fungieren; die erforderlichen Geldmittel hat nicht die Gemeinde, sondern 
das Institut bereitzustellen, so daß den Gemeinden aus dem Titel der sozia 
len Fürsorge einschließlich der Armenfürsorge keine Kosten mehr erwachsen. 
Die Mitwirkung der Gemeinden bei der sozialen Fürsorge hat sich (so bei 
den landwirtschaftlichen Krankenkassen in Oberösterreich) überall gut be 
währt. In Städten, in denen Bundespolizeibehörden bestehen, wird die Für 
sorge vom Bund verwaltet. 
Während der Arbeitnehmer v e r s i ch e r u n g s p f l i ch t i g ist, 
steht dem selbständig Erwerbenden die Versicherung frei. Geht 
er die Versicherung ein, so kommen ihm dieselben Vorteile zu, wie allen an 
deren Versicherten. Selbständige, die die Versicherung nicht eingehen, zahlen 
einen Zuschlag zur Einkommensteuer als A r m e n st e u e r, aus der Er 
wägung heraus, daß auch der selbständig Erwerbende der Armenversorgung 
zur Last fallen kann.
	        
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