Volltext: Was will der Heimatblock?

12 
hältnisse liegen bei uns nicht anders, als in Deutschland, das 11.000 Reichs 
gesetze mit zusammen 65.000 Seiten zählt, wozu 3,000.000 (!!) Landes 
gesetze, Gemeindeverordnungen, Polizeivorschriften usw. kommen. 
Kodifikation der gesamten österreichischen Gesetzgebung. 
Sämtliche Bundesgesetze, Reichs- und Landesgesetze sind von rechts 
kundigen Beamten zu sichten, alle überholten, abgeänderten und aufgehobe 
nen Bestimmungen sind auszuscheiden. Damit hat eine Vereinheitlichung 
der formellen Bestimmungen und die Ordnung nach Materien Hand in 
Hand zu gehen. Diese Arbeit kann binnen Jahresfrist fertiggestellt sein, 
da wir genügend Beamte haben, die hiefür zur Verfügung stehen. Rach 
Abschluß der Arbeit ist eine Neuausgabe der gesamten Gesetz 
gebung (Sammlung österreichischer Gesetze) aufzulegen, die hinfort als 
einzige Grundlage der Verwaltungstätigkeit zu gelten hat. Es liegt auf 
der Hand, daß diese Maßnahme nicht nur eine eminente Erleichterung der 
Verwaltung mit sich bringen muß, sondern daß hiedurch auch der beispiellosen 
Rechtsunsicherheit gesteuert wird, unter der die Wirtschaft heute 
leidet. 
Ausscheidung unwirtschaftlicher Gesetze. 
Gleichzeitig mit der Sichtung der Gesetze in formeller Hinsicht geht 
eine Sichtung in der Art, daß alle unwirtschaftlichen Gesetze ausgemerzt 
werden. Zu diesem Zwecke wird eine Kommission aus rechtskundigen Beam 
ten und aus Vertretern der Berufskörperschaften aufgestellt, die erstens alle 
jene Agenden, die sich zur Verwaltung durch die Berufskörperschaften eignen, 
zur Uebertragung an diese, und zweitens alle Gesetze, deren Durchführung 
mehr kostet, als sie nützt, zur Aufhebung beantragen wird. Diesen Vor 
schlägen, die verfassungsgemäß von den gesetzgebenden Körperschaften be 
schlossen werden müssen, wird in der Neukompilation der Gesetzgebung bereits 
Rechnung getragen. 
Die Arbeiten der Kommission sind binnen Jahresfrist abzuschließen. 
Eine Erweiterung dieser Frist ist unzulässig. Kosten erwachsen durch diese 
Maßnahmen nicht, da alle Arbeiten eherenamtlich zu besorgen sind. 
Kostenaufstellung bei künftigen Gesetzen. 
In Hinkunft sind alle neuen Gesetze und Verordnungen des Bundes 
und der Länder im Motivenbericht mit einer Aufstellung der Durchführungs 
kosten einzubegleiten. Hiebei ist sowohl der Sachaufwand (Drucksorten, Auf 
stellung neuer Kanzleien usw.), als auch der Personalaufwand (Arbeits 
stunden) abzuschätzen. Diese Kosten müssen mit dem Effekt der Maßnahmen 
im richtigen Verhältnis stehen. (Steuergesetze!) 
Dienstbetrieb. 
Die Vereinfachung des Dien st Vorganges wird 
im selben Augenblick einen raschen Aufschwung nehmen, in dem Reform 
bestrebungen (Kanzleiordnung nach dem Muster der oberösterreichischen Be 
zirkshauptmannschaften, stärkere Heranziehung des Kanzleipersonales zum 
Verwaltungsdienst, Dezernat) aus dem Kreise der Beamten nicht mehr wie 
derzeit unterdrückt oder ignoriert, sondern gefördert werden.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.