Volltext: Zur heimatkundlichen Auswertung der Kirchenbücher (6 / 1935)

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Haußinger muß durch die Aussagen anderer Mitschul⸗ 
diger, vor allem der Preinjodlin und eines gewissen Tobias, 
Inwohners beim Fleischhacker zu St. Oswald, erfahren 
haben, daß Entschlöger nach dem Einbruch beim Holzgatterer 
sich völlig verirrte und in der Früh beim Aveläuten vor 
dem Linzer Tor der Freistadt stand, ohne sich auszukennen, 
wo er sich befinde. Der Beschuldigte gibt das zu und wird 
darauf gefragt, wie er dorthin gekommen sei, ob es nicht 
„mit unzulässigen Mitteln, aufm Pock (Hexenritt auf dem 
Ziegenbock!) geschehen und wie ihm sonst gewesen sei“ Auch 
hier lehnt der Angeklagte den Verdacht, daß er Zauberei 
getrieben habe, ab, er vermeint vielmehr, „daß Er über 
ein Irwurzn (Irrwurzel)gangen seye; er ist über Perg 
und Tall, wisen und grabn dahin (nach Freistadt) komben 
und ist ihm gewest alß wan Er wirflich währ, seye alleweil 
gangen und durch keinen Pock geführt worden“. 
Aber bald darauf schreitet — —— daß aus 
dem Protokoll ein Grund zu ersehen wäre, zum Bekenntnis 
einer Zauberei, die er nach Menschenverstand nicht began— 
gen haben kann, weil sie unmöglich ist. Noch auf die 
24. Frage des Pflegers, welche Gebetter und Segen er 
könne, daß die Leut nit munter werden mögen noch schießen 
können, auch was er während des Aufzwängens der Bo— 
dentür beim Holzgatterer gesprochen habe, wenn er es nicht 
sage, werde er unfehlbar mit der schörpf (Schärfe, Folter) 
belegt werden, hat Entschlöger geantwortet. er „könne und 
wisse nichts, man tue ihm, wie man wolle“. Die 25 Frage 
und Antwort drehen sich um etwas ganz anderes und nun 
fragt der Pfleger ganz unvermittelt: „Indem er (der An— 
geklagte) jetzt freiwillig selbst gesagt. was er gehabt, habe 
er schon weggetan, soll daher sagen, was es denn gewest, 
das er weggetan, wie selbes ausgesehen, wer ihms geben, 
wie lang ers gehabt, und wo ers hingetan habe.“ Das 
Unvermuͤtelte der diese Frage einleitenden Behauptung 
eines Geständnisses scheint den Pfleger selbst nachträglich 
veranlaßt zu haben, zwischen den Wörtern „etzt“ und „frei— 
willig“ einzuschalten: „alß er zur bekandtnuß der wahrheith 
vermahnet worden.“ Ob der gestrenge Herr Pfleger bei 
dieser „Vermahnung“ nicht schon ein wenig mit Daumen— 
schrauben oder sonstwie hat nachhelfen lassen oder ob schon 
die Drohung mit unmittelbar bevorstehender Folter genügt 
hat, läßi sich nicht sagen; im Protokoll steht davon ebenso— 
wenig wie von dem angeblich vorausgegangenen Geständnis 
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