his zur Aufhebung der Grundherrschaften und Patrimonial—
gerichtsbarkeit um die Mitte des 19. Jahrhunderts.
Bis zum Jahre 1532 gehörte St. Thomas zum großen
Landgerichte Greinburg (ehemals Machland). Im genannten
Jahre, und zwar am 26. Juni, verkaufte der Inhaber des
Greinburger Landgerichtes Julius von Hardeck die Gerichts—
barkeit über St. Thomas dem Zelkinger. Der Thomasberg
mit dem Freieigen bildete von nun an einen Burgfried des
exempten Landgerichtes Weinberg. Im Schloß- und Herr—
schaftsarchive Weinberg müßten daher die archivalischen
Grundlagen zur Erweisung des Thominger „Marktrechtes“
zu finden sein.
Wie schon vorhin erwähnt, wurde St. Thomas in den
dortigen Pfarrmatriken seit 1672 (Pfarrmatriken von Sankt
Thomas, 1. Band, 1671-1683, im Pfarrarchiv daselbst)
ständig als „Freyaigen“ oder „Aigen“ bezeichnet. Noch heute
werden zwei Ortsteile Unter- und Ober-Eigen genannt. Bei
der ersten Häusernumerierung im Jahre 1771 (Pfarrmatri⸗
ken von St. Thomas, Bd. 4) wurde St. Thomas als oppi—
dum und Markt bezeichnet und auch so in den Matriken
ständig geschrieben.
Seit dem 16. Jahrhundert standen der Bürgerschaft von
St. Thomas eigene Richter vor. Ihre Namen sind teils
in den schon oft genannten Matriken beurkundet. Es waren
dies 1599— 1618 Kaspar Eckher, 1649 Hans Wimber, 1650
Philipp Stainrucker (Leinweber), 1672 Christoph Feichtner,
1i683.1707 Philipp Stainruckher (Leinweber), 1707 4715
Simon Arthner (Schuhmacher), 1723-1726 Peter Poden—
dorfer (Weber), 1727 1746 Thomas Hofreither (Bäcker),
1767 —1769 Tobias Pichler (Weber), 1770-1776 Josef Hof—
reiter (Bäcker), 1778 -1787 Franz Pichler (Zeugmacher),
1791 4794 Paul Egger (Wirt) und 1805-1820 Franz Hof—
reiter (Bäcker). Letzterer nannte sich auch Marktrichter, alle
übrigen einfach Richter. J
Zur Zeit der Maria Theresianischen Steuerregulierung
im Jahre 1750 wurde für das Aigen St. Thomas ein eige—
nes Gültbuch angelegt (Landesarchiv, Bd. 128, Nr. 9). Es
umfaßt die Angaben über den Besitz an Grund, Boden und
Vieh sowie die Kaufwerte der Häuser und Dienste von
18 Bürgern. Es werden da der Reihenfolge nach aufgezählt:
1. Josef Grabmer (Fleischhacker), 2. Christian Särxenbichler
(Weber), 3. Jakob Reither (Zimmerer), 4. Josef Wimmer
Weber), 5. Johann Mosser (Strümpfstricker), 6. Paul Wim—
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