Volltext: Zur heimatkundlichen Auswertung der Kirchenbücher (6 / 1935)

his zur Aufhebung der Grundherrschaften und Patrimonial— 
gerichtsbarkeit um die Mitte des 19. Jahrhunderts. 
Bis zum Jahre 1532 gehörte St. Thomas zum großen 
Landgerichte Greinburg (ehemals Machland). Im genannten 
Jahre, und zwar am 26. Juni, verkaufte der Inhaber des 
Greinburger Landgerichtes Julius von Hardeck die Gerichts— 
barkeit über St. Thomas dem Zelkinger. Der Thomasberg 
mit dem Freieigen bildete von nun an einen Burgfried des 
exempten Landgerichtes Weinberg. Im Schloß- und Herr— 
schaftsarchive Weinberg müßten daher die archivalischen 
Grundlagen zur Erweisung des Thominger „Marktrechtes“ 
zu finden sein. 
Wie schon vorhin erwähnt, wurde St. Thomas in den 
dortigen Pfarrmatriken seit 1672 (Pfarrmatriken von Sankt 
Thomas, 1. Band, 1671-1683, im Pfarrarchiv daselbst) 
ständig als „Freyaigen“ oder „Aigen“ bezeichnet. Noch heute 
werden zwei Ortsteile Unter- und Ober-Eigen genannt. Bei 
der ersten Häusernumerierung im Jahre 1771 (Pfarrmatri⸗ 
ken von St. Thomas, Bd. 4) wurde St. Thomas als oppi— 
dum und Markt bezeichnet und auch so in den Matriken 
ständig geschrieben. 
Seit dem 16. Jahrhundert standen der Bürgerschaft von 
St. Thomas eigene Richter vor. Ihre Namen sind teils 
in den schon oft genannten Matriken beurkundet. Es waren 
dies 1599— 1618 Kaspar Eckher, 1649 Hans Wimber, 1650 
Philipp Stainrucker (Leinweber), 1672 Christoph Feichtner, 
1i683.1707 Philipp Stainruckher (Leinweber), 1707 4715 
Simon Arthner (Schuhmacher), 1723-1726 Peter Poden— 
dorfer (Weber), 1727 1746 Thomas Hofreither (Bäcker), 
1767 —1769 Tobias Pichler (Weber), 1770-1776 Josef Hof— 
reiter (Bäcker), 1778 -1787 Franz Pichler (Zeugmacher), 
1791 4794 Paul Egger (Wirt) und 1805-1820 Franz Hof— 
reiter (Bäcker). Letzterer nannte sich auch Marktrichter, alle 
übrigen einfach Richter. J 
Zur Zeit der Maria Theresianischen Steuerregulierung 
im Jahre 1750 wurde für das Aigen St. Thomas ein eige— 
nes Gültbuch angelegt (Landesarchiv, Bd. 128, Nr. 9). Es 
umfaßt die Angaben über den Besitz an Grund, Boden und 
Vieh sowie die Kaufwerte der Häuser und Dienste von 
18 Bürgern. Es werden da der Reihenfolge nach aufgezählt: 
1. Josef Grabmer (Fleischhacker), 2. Christian Särxenbichler 
(Weber), 3. Jakob Reither (Zimmerer), 4. Josef Wimmer 
Weber), 5. Johann Mosser (Strümpfstricker), 6. Paul Wim— 
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