Volltext: Jahresbericht über das abgelaufene Vereins-Jahr 1895 (1895)

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Allgemeine Gebarungsübersicht. 
Der Vereinsbeitrag betrug im abgelaufenen Jahre wöchentlich 
55 kr., welcher sich wie folgt vertheilt: 
Krankenfonds. 
Hiefür wurden 20 Kr. verwendet, und erhält ein bezugs- 
berechtigtes Mitglied im Erkrankungsfalle für die ersten 52 Wochen 
eine Unterstützung von täglich 1 fl.; nach Ablauf dieser 52 Wochen 
bis‘ zur erfolgten Genesung, Uebernahme auf den Invalidenstand 
der eintretenden Tod vermindert sich diese Unterstützung auf 
täglich 50 kr. Mitglieder, welche einer genossenschaftlichen Kranken- 
casse nicht angehören, beziehen diese Unterstützung ın demselben 
Ausmaße. Der Krankenfonds hat auch die jeweiligen Beerdigungs- 
kosten-Beiträge zu tragen, und wurde im abgelaufenen Jahre an die 
Hinterbliebenen von 7 verstorbenen Mitgliedern der Betrag von 
je 50 fl. geleistet. Aus der Krankencasse ‚bezogen in diesem Jahre 
93 Mitglieder eine Unterstützung für 1899 Lage, die ‚Einnahmen 
betrugen‘ 2528 fl. 98 kr., die Ausgaben 2291 fl. 511/, kr. Zuwarte- 
Frist zum Bezuge dieser Unterstützung: 13 Wochen. 
Invalidenfonds. 
Für denselben werden 11 kr. vom Vereinsbeitrage in Empfang 
xestellt. Für den Bezug ‚der Invaliden-Unterstützung gelten die 
Bestimmungen des Reglements der beim Buchdruckertage in Brünn 
beschlossenen Centralisierung. dieses Unterstützungszweiges. 
Der Verein hatte einen Invaliden zu unterstützen, welcher 
die Unterstützung nach I. Classe mit wöchentlich 4 fi. 50 kr. und 
einen festgesetzten außerordentlichen Zuschuss vom Vereine per 
5 fl. 50 kr. für, 52 Wochen bezog. 
—__ Die Einnahmen betrugen 2021 fl..52 kr., die Ausgaben 
1211 fl. 521/, kr. Infolge der Centralisierung dieses Unterstützungs- 
zweiges hatte der Verein einen Beitrag von 5835 fl. 12 kr. für die 
ersten drei Quartale des Jahres 1895 an die Hauptverwaltung ab- 
zuführen, respective daraufzuzahlen. Vom Vereine wird an die 
nach dem Reglement. bezugsberechtigten invaliden Mitglieder, wenn 
selbe in. Oberösterreich mindestens ein Jahr conditioniert und Bei- 
träge geleistet haben, ein Zuschuss gewährt, der gegenwärtig 
folgendermaßen fixiert ist: I. Classe: nach 5jähriger Beitragsleistung
	        
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