Volltext: Jahresbericht über das abgelaufene Vereins-Jahr 1895 (1895)

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der Verein auch deshalb niemals verantwortlich gemacht werden, weil dem Vereine 
nicht gleich der politischen. Behörde das Recht zusteht, die Vorlage der Reden 
zu begehren, und jener überdies nach allgemeinen menschlichen Verkehrsregeln 
yegen: seine Gäste auch zuvorkommender und nachsichtiger verfahren muss, 
als dies gemeiniglich bei politischen Behörden üblich ist. Wie anders und 
besser hätte übrigens ein Festredner die Bedeutung Gutenbergs klarlegen 
können, als indem er gerade die Wirkungen der Kunst des Gefeierten hervor- 
xehrte, und. da war es wohl ganz unmöglich, auf die Nennung des mit Unrecht 
so gefürchteten Wortes Socialdemokratie gänzlich zu verzichten, jener Social- 
jemokratie, die kein politisches, sondern nur ein wirtschaftliches und darum 
sociales Princip in sich schließt. Nach dem Princip der angefochtenen Ent- 
scheidung könnte ja jeder nicht genehme Verein jederzeit aufgelöst werden, 
wenn es irgend einem Gast. einer Vereinsversammlung einfällt, irgend eine Rede 
mit der leisesten politischen Anspielung zu halten! Das aber entspricht gewiss 
nicht dem Begriffe des Vereinsrechtes!: 
Der gefertigte Vereinsvorstand‘ erachtet aus diesem dargelegten Sach- 
verhalte die ausgesprochene Auflösung des Vereines der Buchdrucker und Schrift- 
giesser Oberösterreichs‘ für eine völlig ungerechtfertigte und willkürliche Maß- 
regelung desselben und stelle daher die ergebene Bitte: . 
Fin hohes k. k. Ministerium des Innern geruhe die Entscheidung der 
ik. k. oberösterreichischen Statthalterei: vom 19. Juli 1895, Z. 1655, womit die 
Auflösung des Vereines der Buchdrucker und Schriftgiesser Oberösterreichs aus- 
gesprochen worden ist, aufzuheben; 
eine hohe k. k. oberösterreichische Statthalterei jedoch wolle diese 
Berufung sammt etwa vorhandenen Voracten dem hohen k. k. Ministerium des 
[nnern zur höheren Entscheidung in Vorlage bringen. 
Linz, 6. September 1895. 
Albert Zwerger 
‚Schriftführer. 
Laut Decretes der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 
7. September 1895, Nr. 15.282/II, wurde der Bestand des neu- 
yegründeten Buchdrucker- "und: Schriftgiesservereines Oberösterreichs 
genehmigt. : 
Bei der am 3. November stattgehabten constituierenden General- 
versammlung wurden folgende Funetionäre gewählt: Obmann Josef 
Dametz, Obmannstellvertreter Johann Marianka, Cassier Karl Mayer, 
Rechnungsführer Franz ‘Scheuringer, Schriftführer Ferdinand Philipp 
und Heinrich Oppermann, als Ausschüsse Vincenz Commenda, Alois 
Hlinka, Johann Huber, Paul Kleim, Karl Kolndorffer, Alexius Lidauer, 
Otto. Naumann, Adolf Ruttner und Franz Zehenthofer; als Ersatz- 
männer Ludwig Fehlner, Anton. Köppelmeter und Anton Lettenbauer ; 
als Casserevisoren Max Berger, Rudolf Holzer, Karl Vöchting und 
Johann Pürstinger (Wels). 
Um die dem aufgelösten Vereine gehörige ‚Bibliothek den 
Vereinsmitgliedern vor Erledigung des‘ Recurses zugänglich zu 
machen, richtete der Obmann an das Bürgermeisteramt Linz fol- 
gendes Gesuch: 
Wohllöbliches Bürgermeisteramt der Landeshauptstadt Linz. 
Die gefertigte Vereinsleitung des Buchdrucker- und Schrifigiesservereines 
Oberösterreichs erlaubt -sich an das löbliche Bürgermeisteramt der‘ Landes- 
hauptstadt Linz die höfliche Bitte zu stellen,: es wolle ‚den Mitgliedern des
	        
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