Volltext: Jahresbericht über das abgelaufene Vereins-Jahr 1880 (1880)

Der in. der ordentlichen General- Versammlung am 25. Jänner 
1880 gewählte Ausschuss erfüllt hiemit seine Pflicht, indem er über 
sein Wirken und Gebaren im abgelaufenen Vereinsjahre in diesem Be- 
richte öffentlich Rechnung legt; mögen die Herren Mitglieder daraus 
den Schluss ziehen, dass ihre Sparpfennige nirgends besser verwerthet 
werden können, ‚als dies durch unseren Verein der Fall ist, der ja 
erstens in allen Phasen ‚des Lebens, denen wir ausgesetzt sind, Hilfe 
bringt und Unterstützung schafft, zweitens aber auch den Mitgliedern 
Mittel an‘ die Hand gibt, ‘sich: geistig zu bilden und fachlich zu ver- 
vollkommnen; freilich wohl kann auf diesem Gebiete nicht ganz dem 
Statute Rechnung getragen. werden, da die wenigen zu Gebote stehenden 
Geldmittel die Abhaltung von Lehrcursen nicht ermöglichen, doch geben 
wir der Hoffnung Raum, dass in ehester Zeit dennoch einem oder dem 
anderen solchen Zweige entsprochen werden kann. Dafür aber wurde, 
wie Sie an anderer Stelle finden, werden, die Bibliothek wie in den 
früheren Jahren auch in dem abgelaufenen wieder mit wissenschaftlichen 
und Fachwerken in ausgedehntem Masse bereichert. a 
Kin Hauptfactor, der es jedem Ausschusse leicht macht, die Ge- 
schäfte des Vereines gewissenhaft zu führen und den Wünschen der 
Mitglieder nach jeder ‚Richtung hin gerecht zu werden, ist das innige 
Zusammenwirken beider Theile; denn. nur auf diese Art kann Erspriess- 
liches geleistet, unsere Unterstützungszweige noch weiter ausgedehnt und 
in der Fortbildungs-Section so manches Nützliche geschaffen werden. 
Halten Sie daher das. Banner des Vereines, der auf‘ so humänen Prin- 
cipien beruht, hoch, dann haben Sie nur für sich selbst, für Ihre Zukunft, 
gewirkt, denn nur Ihnen kommen zunächst die Erfolge, die der Verein 
auf diese Art erringen wird, zu stajten, dann aber wird auch der 
Verein und mit ihm seine Mitglieder vor dem Forum. der Oeffentlich- 
keit jene Beurtheilung finden, die ihm ob seiner gemeinnützigen Zwecke 
gebührt, und die Achtung des orossen Publicums erwerben.
	        
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