Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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Mönche kamen, wissen wir nicht; der Überlieferung nach sollen sie 
von Niederaltaich berufen worden sein.1) 
B. Die Landschenkungen im Umkreis von 
Kremsmünster 
1. Kremsmünster2) 
St: Nunc ergo ea que tradidimus intimabo. Ego igitur Tassilo . . * 
simulque dilectissimus filius meus Theoto . . . tradimus atque 
confirmamus ad predictum monasterium sancti Salvatoris iri- 
primis namque ~eos homines, qui in ipso loco habitant, et ea 
cuncta que ibidem culta videbantur, de incultis vero ex omni 
parte quantum voluerint cultum faciant. 
Unter den im Ort selbst wohnenden Leuten haben wir wohl 
jene begüterten Untertanen zu verstehen, die in der unmittelbaren 
Umgebung von Kremsmünster wohnen. Das bereits kultivierte Land 
wird in seiner Gesamtheit dem Stift überwiesen, so daß der Abt der 
alleinige Grundherr in Kremsmünster ist; von dem unbebauten Gebiet 
aber können sich die Mönche kultivieren und somit auch aneignen, 
soviel sie wollen. 
Im Diplom (und in der Fälschung) wird die Übergabe des 
Stiftungsortes nicht eigens erwähnt, sondern als selbstverständlich 
vorausgesetzt; an den Bericht, daß Tassilo infra waldo nostro loco 
qui dicitur Ghremisa ein Kloster gegründet habe, schließt sich un¬ 
mittelbar das Verzeichnis jener Besitzungen an, die der Herzog ad 
ipsum sanctum locum übergeben hat. 
2. Bad Hall 
St: Tradimus quoque et salinam que ad Sulzipach est et tres homines 
ibi habitantes salem coquentes. 
DU: — Sulzibah 8 
Das Salzwerk am Sulzbach sind die Jodquellen von Bad Hall. 
Im Jahre 1848 stieß man bei den Arbeiten an der Tassiloquelle auf 
einen alten, aus Eichen gezimmerten Schacht und konnte konsta¬ 
tieren, daß derselbe gewaltsam zerstört und die Jodwasserzuflüsse 
q Ygl. RK. 45 f. und die Randnote auf Tafel IV: quos de Altah inferiori 
vocavit. 
2) Über die Lage der einzelnen Dotationsorte möge die beigegebene Karten¬ 
skizze Aufschluß geben, die der Schüler der V. Klasse Hermann Neubacher nach 
Freytags Touristenkarte verfertigte. Der vermutliche Klosterbesitz ist durch Schraf¬ 
fierung gekennzeichnet.
	        
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