Volltext: Die Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster

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reetores ipsius monasterii sancti Salvatoris, per hoc nostre serenitatis 
preceptum atque confirmcitionis donmn cum omni integritate absque 
ullins impedimento quieto trcimite teuere et possiderel) 
Der Zweck des Diploms besteht nicht darin, irgend eine neue 
Schenkung des Königs zu verbriefen, sondern den durch den Sturz. 
Tassilos gefährdeten Bestand des Stiftes sicherzustellen und dem 
Kloster den vom Herzog geschenkten Besitz neu zu bestätigen. In 
der königlichen Kanzlei begnügte man sich aber nicht damit, den 
Stiftbrief nur im allgemeinen zu zitieren, sondern man fertigte einen 
Auszug an und nahm diesen in das Diplom auf, so daß wir die ur¬ 
sprüngliche Dotation des Klosters auch dann kennen würden, wenn 
sich der Stiftbrief nicht erhalten hätte. Das Diplom, das in einer Ab¬ 
schrift aus der Mitte des zwölften Jahrhunderts im Codex millenarius 
maior (und im Cod. Frideric.) überliefert ist, ist von den besten Kennern 
des karolingischen Urkundenwesens für echt befunden worden.2) Sein 
Besitzverzeichnis bildet demnach ein sicheres und zugleich, wie wir 
sehen werden, ausreichendes Kriterium zur Beurteilung der Echtheit 
des Stiftbriefes. 
Auch die zweite Urkunde, die noch in der Urschrift erhalten 
ist, gibt sich als eine Bestätigung Karls d. Gr., ist aber in Wirklich¬ 
keit nichts anderes als eine Fälschung aus der zweiten Hälfte des 
zehnten Jahrhunderts. Die wichtigsten Abweichungen vom echten 
Diplom bestehen darin, daß der Stiftbrief mit keinem Wort erwähnt 
wird, daß der Name des Abtes Fater durch den des Passauer Bischofs 
Walderich ersetzt und die Dotationsliste teilweise geändert wurde.3) 
Ich habe bereits an anderer Stelle den Nachweis erbracht, daß die 
Fälschung mit einer Urkunde des Jahres 992/3 zusammenhängt und 
den Rechtstitel abgeben sollte für einige von den Passauer Bischöfen 
in ihrem Streite mit den Grafen von Wels und Lambach beanspruchten 
Gebiete.4) Wir benützen sie hier hauptsächlich zum Nachweis für die 
9 MGh. Dipl. Kar. I. n. 169, S. 226 f. 
-) „Im Cod. mill. sind Chrismon und Monogramm nachgezeichnet, die Abschrift 
stammt also aus dem Original; beim Einbinden wurde der untere Teil des Mono¬ 
gramms weggeschnitten, dem Prachteinband des 15. Jahrhunderts ist wahrschein¬ 
lich auch die Datierung zum Opfer gefallen. Diese ist im Cod. Frid. erhalten, aber 
durch Einfügung des Incarnationsjahres und der Indiction verunechtet; sonst bietet 
der Cod. Frid. nur wertlose grammatikalische Besserungen, von einigem Belang sind 
blos die jüngeren Namensformen.“ AaO. 227. Vgl. Mühlbacher, Regest, n. 311. Der 
Schreiber des Cod.Frid. hat das Original nicht mehr gekannt: der Kopie fehlt das. 
oben erwähnte Zeichen der Originalvorlage. 
3) MGh. Dipl. Karol. I. n. 247, S. 348 f. Mühlbacher. Regest, n. 299. 
4) RK. 61 ff.
	        
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